Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Die Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger deshalb Steuern zahlen müssen.
Darüber hinaus soll die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, ausgeweitet werden - von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr. Dies soll den Vereinen mehr Freiheit bei der Mittelverwendung verschaffen und sie vom Aufwand entlasten, der dadurch entsteht, dass die zeitnahe Mittelverwendung geplant und dokumentiert werden muss.
Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Dies entlastet zum Beispiel Vereine, die ein Vereinscafé oder einen Andenkenladen betreiben. Sie sind nun bei Einnahmen von bis zu 50.000 Euro im Jahr von der Steuerpflicht ausgenommen.
"Wir gehen jetzt den ersten Schritt, um Vereinen und Ehrenamtlichen den Einsatz für die Gesellschaft zu erleichtern", erklärte Staatsministerin Schenderlein. Weitere Schritte sollten bald folgen: "Regeln vereinfachen, Förderbedingungen verschlanken und die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Freiwilligen verbessern" seien Ziel der geplanten Maßnahmen.