Brosius-Gersdorf hatte sich am Donnerstag von der Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Sie stehe "für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung", erklärte sie. Als Grund nannte sie die Ablehnung aus der Unions-Bundestagsfraktion, die ihre Wahl unmöglich gemacht habe. Der SPD-Fraktion dankte sie dafür, dass sie "bis zuletzt" an ihr festgehalten habe.
Die Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht war am 11. Juli im Bundestag gescheitert, weil die Unionsfraktion die zuvor in der Koalition vereinbarte Zustimmung zur Wahl der von der SPD aufgestellten Kandidatin Brosius-Gersdorf verweigerte. Die Abstimmungen wurden daraufhin abgesetzt. Der Vorgang belastete in der Folge die Stimmung in der Koalition aus Union und SPD.
"Es gab in den Fraktionen im Parlament immer einen breiten Konsens der demokratischen Mitte, dass wir Richterinnen und Richter aufstellen, dass wir sie wählen, dass wir Entscheidungen gemeinsam treffen", erklärte Vizekanzler Klingbeil dazu. Die "persönliche Entscheidung" des Rückzugs von Brosius-Gersdorf aber respektiere er.