Im Zentrum stand eine kirchliche Stiftung, die eine Klinik in Euskirchen betreibt. Der Klinikchef soll laut Anklage einen ebenfalls angeklagten Bauunternehmer mit privaten Baumaßnahmen beauftragt haben. Die Kosten seien über die Stiftung abgerechnet worden. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Stiftung ein Schaden von rund 6,6 Millionen Euro entstand.
Der Bauunternehmer erledigte laut Anklage die Aufträge. Danach stellte er die Rechnungen auf die Stiftung aus, teils auch überhöht. Die Rechnungen sollen der Klinikchef und ein weiterer Angeklagter, ein für Finanzen zuständiger Klinikmitarbeiter, gemeinsam freigegeben haben. Das bei dem Bauunternehmer eingegangene Geld sollen die drei unter sich aufgeteilt haben.
Der Klinikchef soll nach dem Urteil für fünf Jahre in Haft, unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit. Der weitere Klinikmitarbeiter erhielt zwei Jahre und neun Monate. Gegen den Bauunternehmer wurde unter anderem wegen Bestechung und Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verhängt.