Es ging um eine Summe von 570 Euro. Der minderjährige Junge war 2016 nach Deutschland gekommen. Er wurde aufgegriffen und dem Landkreis zugewiesen. Dieser brachte ihn in einer Wohngruppe in einem Jugendwohnheim unter. Im Februar 2017 fuhr der Jugendliche in eine andere Stadt und bat darum, dort wohnen zu dürfen. Er wollte nicht mehr in dem Wohnheim bleiben.
Er wurde für eine Nacht untergebracht, dann aber wieder zurückgebracht. Die Stadt hatte Kosten für die Unterbringung und einen Dolmetscher und zog vor Gericht, um sie sich vom Landkreis erstatten zu lassen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wiesen die Klage aber ab. Nun hatte sie auch vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg.