Der Staatsanwaltschaft zufolge ist die Verbrauchssteuer auf Bier in dem Nachbarland weit mehr als dreimal so hoch wie in Deutschland, Firmen mit entsprechender Genehmigung können Bier für den Export allerdings steuerfrei lagern. Dies machte sich die Bande um den Beschuldigten zunutze. Seine Hamburger Firma fungierte als Empfänger von angeblichen Lieferungen aus Frankreich. Tatsächlich wurde aber kaum Bier geliefert.
Laut Anklageschrift erfolgten lediglich einige Tarnlieferungen, während das allermeiste Bier von der Bande auf Schwarzmärkten in Frankreich und Großbritannien illegal verkauft wurde. Zur Verschleierung erstellten Mittäter in Frankreich falsche Lieferpapiere und brachten diese nach Hamburg, um die Täuschung bei Kontrollen aufrecht erhalten zu können.
Der Steuerbetrug erfolgte demnach in den Jahren 2016 und 2017, mehrere andere Bandenmitglieder wurden laut Hamburger Staatsanwaltschaft bereits verurteilt. Der zum Prozessauftakt im Juli 34-jährige Beschuldigte agierte demnach als "rechte Hand" des Bandenchefs und bekleidete eine zentrale Position. Er koordinierte unter anderem alle Kommunikationsprozesse.