Die Ampel in Rheinland-Pfalz will den Schutz vor Diskriminierung durch Behörden stärken und Betroffenen auf gesetzlichem Wege Instrumente dagegen an die Hand geben. Das ist die Stoßrichtung eines Gesetzentwurfs, den die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in den Landtag einbringen wollen und der voraussichtlich am kommenden Donnerstag (11. Dezember) im Plenum in Mainz diskutiert wird.
Den drei Fraktionen zufolge sollen mit dem Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt Schutzlücken im Bereich des Verwaltungshandelns geschlossen werden. Konkret werden Beschwerde- und Rechtswege im Fall einer Diskriminierung festgelegt. Auch ein möglicher Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz ist Bestandteil des Entwurfs. Dieser soll nach Inkrafttreten zunächst für Behörden auf Landesebene gelten, nicht für die Kommunen.
Ampel-Fraktionen sehen zunehmend Hass gegen Minderheiten
Verhindert oder beseitigt werden soll mit dem Gesetz Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts einschließlich der geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Zudem soll die bereits existierende Antidiskriminierungsstelle des Landes gesetzlich verankert und Betroffenen eine verlängerte Frist von einem Jahr eingeräumt werden, um Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
"Minderheiten sind zunehmend von Hass und Hetze betroffen", teilten die drei Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (Grüne) sowie Steven Wink (FDP) gemeinsam mit. Dieser Entwicklung solle nun etwas entgegengesetzt werden. Indem Diskriminierung gesellschaftliche Teilhabe verhindere, schwäche sie auch den sozialen Zusammenhalt.
Ob das Gesetz noch vor der Landtagswahl am 22. März 2026 beschlossen wird, ist allerdings fraglich. In der kommenden Plenarwoche steht zunächst einmal eine erste Beratung im Parlament an, anschließend bleibt bis zur Wahl nur noch eine Plenarwoche Ende Januar.