Auch ein beruflicher Umgang mit Hunden wurde ihr untersagt. Ausgenommen davon sei lediglich eine nicht selbstständige Tätigkeit als tiermedizinische Fachangestellte in einer Tierarztpraxis, sofern diese unter tierärztlicher Aufsicht erfolgt und ihr die Pflege der Hunde nicht allein obliegt.
Laut Anklage hatte die Frau in einer von ihr betriebenen, nicht genehmigten Hundezucht zahlreiche Tiere nicht artgerecht gehalten. Bei verschiedenen Kontrollen des Veterinäramts im Dezember 2024 seien zwischen sieben und 92 Hunde betroffen gewesen.
Ein Mitangeklagter wurde laut Gerichtssprecher ebenfalls wegen Tierquälerei in zwei Fällen verurteilt. Gegen ihn verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 4500 Euro. Auch ihm wurde ein Halte- und Betreuungsverbot für Hunde auferlegt - befristet auf drei Jahre.