TAP war 2020 verstaatlicht worden, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. Inzwischen will die portugiesische Regierung einen Anteil von bis zu 49,9 Prozent an der staatlichen Fluggesellschaft wieder verkaufen. Vor Gericht ging es am Mittwoch aber nicht darum, sondern um eine im Juni 2021 angemeldete Beihilfe.
Die Kommission habe nachgewiesen, dass TAP die Voraussetzungen dafür erfüllte, erklärte das EU-Gericht. Sie sei zudem zu Recht davon ausgegangen, dass die Hilfen gemeinsamen Zielen entsprachen sowie erforderlich, geeignet und angemessen waren. Auch weitere Argumente von Ryanair wurden zurückgewiesen.
Die irische Fluggesellschaft kann gegen das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächsthöherer Instanz vorgehen. Bereits im Februar hatte das Gericht eine Klage Ryanairs gegen die Genehmigung eines früheren Darlehens für TAP abgewiesen, der Fall liegt inzwischen beim EuGH.