Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Weil dieser für die Kassen nicht kostendeckend ist, erheben sie einen Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert. Der Zusatzbeitrag liegt im Schnitt bei um die 2,5 Prozent, er kann aber auch darüber oder darunter liegen.
Lanz bekräftigte die Forderung nach einem Ausgabe-Moratorium. Dieses müsse per Gesetz noch vor der Sommerpause kommen. "Durch klare gesetzliche Vorgaben muss sichergestellt werden, dass die Krankenkassen künftig nicht mehr ausgeben müssen als sie einnehmen."
Dadurch werde "keine einzige Leistung wegfallen, aber die künftigen Preis- und Honoraranstiege zum Beispiel für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel würden sich an den Einnahmen orientieren", betonte Lanz. Ein solches Ausgabenmoratorium könne jedoch nur eine Übergangslösung sein, bis durch Strukturreformen die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder im Gleichgewicht seien.