Die Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, liegen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Der Dietenbach fließt hindurch, sogenannte Rückhalteflächen sollen Wasser aufnehmen und so Überschwemmungen verhindern. 2021 erließ die Stadt einen Planfeststellungsbeschluss. Demnach sollen an dem Bach Hochwasserdämme und weitere Quer- und Riegelbauwerke errichtet werden.
Ein regionaler Umweltverband klagte dagegen. Er machte geltend, dass der angestrebte Hochwasserschutz bei extremen Wetterereignissen nicht dauerhaft ausreiche. Natürliche Rückhalteflächen und der Auwald würden zerstört.
Vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die Klage keinen Erfolg, nun scheiterte sie auch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses erklärte, dass die Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen zwar dem Wohl der Allgemeinheit schaden könne - das könne aber ausgeglichen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof habe schon zuvor bejaht, dass es ein dringliches öffentliches Interesse an neuem Wohnraum in Dietenbach gebe. Der Bedarf an neuem Wohnraum sei hier wichtiger als der Erhalt des Überschwemmungsgebiets, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil fiel bereits am Donnerstag.
Der Freiburger Baubürgermeister Martin Haag (parteilos) begrüßte die Entscheidung. "Sie beweist einmal mehr, dass die Verwaltung ihre Arbeiten unter Beachtung aller ökologischen Rahmenbedingungen vorbereitet", erklärte er.
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