Das Zuteilen von Steuer-Identifikationsnummern und das Speichern von Daten beim Bundeszentralamt für Steuern sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Zuteilen von Steuer-Identifikationsnummern und das Speichern von Daten beim Bundeszentralamt für Steuern sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Steuerbürger sind durch das überwiegende Interesse des Gemeinwohls gerechtfertigt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied. (Az: II R 49/10)