Video
Faeser: Das Zulässige und Notwendige muss umgesetzt werden
STORY: HINWEIS: Dieser Beitrag wird ohne Sprechertext gesendet. O-Ton Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin: "Ausdrücklich hat der Europäische Gerichtshof entschieden, IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit hoher Kriminalitätsbelastung. Für die Bekämpfung schwerer Straftaten und für den Schutz unserer inneren Sicherheit sind das sehr wichtige Aussagen des Europäischen Gerichtshofes. Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nun auch nutzen, um bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, von extremistischen und terroristischen Bedrohungen und anderen schweren Straftaten konsequent auch handeln zu können. Das ist für mich keine ideologische Frage. Ich will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln. Der Koalitionsvertrag knüpft an die heutige EuGH-Entscheidung an - ganz ausdrücklich - und gibt uns daher den Raum, das, was zulässig und dringend notwendig ist, auch umzusetzen. Dabei ist mir ein Bereich besonders wichtig, nämlich die entschiedene Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Die Speicherung der Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich. Hierfür sind die IP-Adressen von entscheidender Bedeutung, die nach der heutigen Entscheidung des EuGH, ausdrücklich bestätigt, gespeichert werden dürfen. Wir müssen Täter ermitteln, Netzwerke aufdecken und in den schlimmen Fällen andauernden Kindesmissbrauch stoppen."