Datenspeicherung

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Datenkabel

Justizministerium bringt Quick-Freeze-Verfahren zur Datenspeicherung voran

Das Thema war in der Ampel-Koalition lange umstritten, jetzt liegt ein Referentenentwurf vor: Das Bundesjustizministerium bringt das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren für die Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung voran. Es gab den Entwurf am Donnerstag in die Ressortabstimmung. Damit sollen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit bekommen, Verbindungsdaten wie Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern "einfrieren" zu lassen, um sie später auszuwerten. Die Grünen-Fraktion forderte eine rasche Umsetzung des Vorschlags.
Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht begrenzt BKA-Rechte bei Datenspeicherung und Überwachung

Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Erheben und Speichern von Daten gehen teilweise zu weit. Beim BKA-Gesetz muss nachgebessert werden, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Dabei geht es um die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen und um die Speicherung von Daten in einem polizeilichen Informationsverbund. (Az. 1 BvR 1160/19)
Video: Faeser:  Das Zulässige und Notwendige muss umgesetzt werden

Video Faeser: Das Zulässige und Notwendige muss umgesetzt werden

STORY: HINWEIS: Dieser Beitrag wird ohne Sprechertext gesendet. O-Ton Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin: "Ausdrücklich hat der Europäische Gerichtshof entschieden, IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit hoher Kriminalitätsbelastung. Für die Bekämpfung schwerer Straftaten und für den Schutz unserer inneren Sicherheit sind das sehr wichtige Aussagen des Europäischen Gerichtshofes. Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nun auch nutzen, um bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, von extremistischen und terroristischen Bedrohungen und anderen schweren Straftaten konsequent auch handeln zu können. Das ist für mich keine ideologische Frage. Ich will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln. Der Koalitionsvertrag knüpft an die heutige EuGH-Entscheidung an - ganz ausdrücklich - und gibt uns daher den Raum, das, was zulässig und dringend notwendig ist, auch umzusetzen. Dabei ist mir ein Bereich besonders wichtig, nämlich die entschiedene Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Die Speicherung der Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich. Hierfür sind die IP-Adressen von entscheidender Bedeutung, die nach der heutigen Entscheidung des EuGH, ausdrücklich bestätigt, gespeichert werden dürfen. Wir müssen Täter ermitteln, Netzwerke aufdecken und in den schlimmen Fällen andauernden Kindesmissbrauch stoppen."
Auswerfen oder rausziehen: Wie wichtig ist es wirklich, einen USB-Stick sicher zu entfernen?

Auswerfen oder rausziehen Wie wichtig ist es wirklich, einen USB-Stick sicher zu entfernen?

Wie wichtig ist es, einen USB-Stick sicher zu entfernen? USB-Sticks sind praktisch, um schnell und sicher Daten zu transportieren. Dass man einen Stick vor dem Entfernen besser auswerfen lassen sollte, ist den meisten PC-Nutzern bewusst. Doch was ist das Schlimmste, was passieren könnte, wenn man den USB-Stick einfach so aus dem Computer zieht? Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass der PC oder Stick dabei erheblichen Schaden nehmen, mehr als gering. Allerdings kann ein unsachgemäßes Entfernen des USB-Sticks zu Datenverlust führen. Oft laufen nämlich im Hintergrund noch Schreib- und Leseprozesse. Viele USB-Sticks haben eine entsprechende Kontrollleuchte, die bei Aktivität blinkt. Die Daten können so stark unter dem unsicheren Entfernen leiden, dass sie eventuell nicht mehr lesbar sind. Der USB-Stick kann in diesem Fall zwar durch Formatieren wieder funktionstüchtig gemacht werden, die Daten gehen dabei allerdings restlos verloren. Noch wichtiger ist der Vorgang des Auswerfens bei größeren externen Speicherplatten. Wer kein Risiko mit seinen Daten eingehen möchte, sollte sich also in Zukunft die Zeit nehmen, externe Datenspeicher sachgemäß auszuwerfen. Bei "inaktiven" USB-Sticks gilt aber das Motto: "Das Leben ist zu kurz, um Hardware sicher zu entfernen."