EuGH: Wohl kein Verfahren gegen Autobahnbetreiber wegen Brückeneinsturz in Genua
Nach dem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua 2018 wird es voraussichtlich kein Gerichtsverfahren gegen die italienische Autobahnbetreibergesellschaft Aspi geben. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ist ein staatlicher Vergleich mit dem Unternehmen voraussichtlich rechtmäßig. Danach ist es Sache der EU-Mitgliedsstaaten zu regeln, unter welchen Voraussetzungen sie gegen private Autobahnbetreiber vorgehen können. (Az. C-683/22)