Die Äußerungen scheinen auf europäische Länder abzuzielen, die Gesetze zur Regulierung der digitalen Welt erlassen haben. Die Europäische Union hat Vorschriften wie das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), die den Wettbewerb und die Regulierung von Inhalten regeln. Auch Großbritannien verfügt über Steuern auf Digitalkonzerne. Trump nannte keine Länder beim Namen.
Der US-Präsident warnte jedoch, dass er, sofern die von Washington als "diskriminierend" eingestuften Maßnahmen nicht aufgehoben würden, "erhebliche zusätzliche Zölle" auf die Produkte dieser Länder erheben und Exportbeschränkungen für US-Technologie und Chips verhängen werde. Die USA und ihre Technologieunternehmen seien "nicht länger das 'Sparschwein' oder der 'Fußabtreter' der Welt", schrieb Trump.
Brüssel und Washington hatten sich erst Ende Juli auf eine Zollvereinbarung geeinigt. Diese sieht einen 15-prozentigen Zoll auf die meisten EU-Produkte für den Import in die USA vor. Vergangene Woche stellte die EU dann eine gemeinsam mit den USA verfasste Erklärung vor, die einige Details des Abkommens festschreibt.
Darin wird die Digitalgesetzgebung der EU allerdings nicht erwähnt. Handelskommissar Maros Sefkovic sagte dazu vergangene Woche: "Wir haben diese Themen aus den Handelsverhandlungen herausgehalten". Die EU habe "sehr deutlich gemacht, dass für uns die regulatorische Autonomie absolut wichtig ist".
Die EU-Kommission will mit ihren Digitalgesetzen die Marktmacht großer Technologiekonzerne einschränken und die Nutzer vor jugendgefährdenden Inhalten und Falschinformationen schützen. In der Vergangenheit wurden in diesem Zusammenhang Strafen gegen US-Technologiekonzerne wie Meta und Apple verhängt. Auch gegen den Onlinedienst X des ehemaligen Trump-Beraters Elon Musk laufen Verfahren. Trump hatte bereits in der Vergangenheit mit Zöllen gedroht, sollten die Vorschriften der EU umgesetzt werden. Brüssel verwies auf das Recht der EU-Länder, "die wirtschaftlichen Aktivitäten auf ihrem Staatsgebiet zu regeln".