Bei den Opfern handelte es sich um eine enge Freundin seiner Ehefrau und deren kleine Tochter sowie den mutmaßlichen neuen Freund seiner Ehefrau und dessen Mutter. Verurteilt wurde er dafür wegen dreifachen Mordes aus Heimtücke und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitestgehend ausschließt.
Im Fall der erschossenen Dreijährigen, die von ihrer ebenfalls getöteten Mutter in einer Decke auf dem Arm gehalten wurde, ging das Gericht von einer fahrlässigen Tötung aus. Nach Angaben der Sprecherin stuften die Richter die Aussage des geständigen Angeklagten, er habe das Kind bei der Schussabgabe auf die Mutter nicht gesehen, als glaubwürdig ein. Unterstrichen wurde dies demnach durch Videoaufzeichnungen eines Babyfons aus dem Tatzimmer.
Der mit einem Sturmgewehr und einer Pistole bewaffnete frühere Soldat war in der Nacht zum 1. März 2024 nachts in die Wohnhäuser seiner Opfer in Scheeßel und Brockel eingedrungen. Er tötete diese nach Ermittlerangaben größtenteils im Schlaf mit zahlreichen Schüssen, bevor er sich an einer Bundeswehrkaserne stellte. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Laut Anklage handelte der Beschuldigte aus Wut und Rache angesichts von Beziehungsproblemen. Seine ehemalige Ehefrau lebte zur Tatzeit bereits von ihm getrennt. Wenige Tage zuvor hatten die Frau und ihr mutmaßlicher neuer Freund den Angeklagten wegen Bedrohung angezeigt, daraufhin war die Polizei bei dem Mann zu einer sogenannten Gefährderansprache angerückt.
Darauf entschloss sich dieser zur Tötung von Menschen, die seiner Ehefrau nahestanden und die er für das Scheitern ihrer Beziehung verantwortlich machte. Dazu zählte er den 30-jährigen mutmaßlichen neuen Freund seiner Frau und dessen 55-jährige Mutter sowie eine 33-jährige enge persönliche Freundin seiner Frau sowie deren kleine Tochter.
Vor Gericht gestand der Angeklagte die Taten. Medienberichten zufolge sagte er unter anderem aus, er habe diese tagelang vorbereitet und sei wie bei einem Einsatz im militärischen Häuserkampf vorgegangen. Die von dem 33-Jährigen genutzten Waffen stammten früheren Behördenangaben zufolge nicht aus Bundeswehrbeständen. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.