Der dritte Angeklagte erhielt eine Strafe von sechseinhalb Jahren. Ein vierter Angeklagter wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Sein Urteil ist bereits rechtskräftig.
Laut Urteil hatten die Männer in wechselnder Beteiligung zwischen Dezember 2022 und Mai 2023 an verschiedenen Orten in Südhessen Brände gelegt. Zunächst handelte es sich um Hecken, Müllcontainer, Holz und Strohballen.
Später steckten sie Gebäude und Gebäudeteile in Brand. Dazu zählten eine Hühnerfarm, eine Papierfabrik und eine Flüchtlingsunterkunft, die zum Tatzeitpunkt noch gebaut wurde. Es entstand ein Schaden von rund vier Millionen Euro.
Drei der Angeklagten legten Revision ein. Lediglich in einem Fall der Brandstiftung war die Revision erfolgreich. Da aber zahlreiche mehrjährige Einzelfreiheitsstrafen bestehen bleiben, änderte das an den Gesamtfreiheitsstrafen nichts.