Die 49-jährige Frau hatte sich wenige Monate zuvor von dem Mann getrennt. Die Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte aus übersteigertem Besitzdenken heraus handelte. Damit wäre das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Auch das Mordmerkmal der Heimtücke liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft vor, weil der Mann die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau ausnutzte.
Der 51-Jährige wurde kurz nach dem Verschwinden der Frau festgenommen, er kam in Untersuchungshaft. Die erwachsenen Kinder des Opfers hatten die Mutter als vermisst gemeldet, woraufhin die Polizei die Suche nach der Frau aufnahm. Ende November fanden sie die Leiche schließlich bei einer Absuche eines Waldstücks im Bereich Alfeld im Landkreis Nürnberger Land.
Laut Staatsanwaltschaft bestreitet der Mann die Tat. Die Anklagebehörde benannte für den Tatnachweis 20 Zeugen und fünf Sachverständige. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht Nürnberg-Fürth.