Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann sich einer Schleuserbande angeschlossen hatte sowie zwischen August und November 2023 an mehreren Schleusungen von Ungarn in die Slowakei beteiligt war. Dabei nahm er billigend in Kauf, dass die Geschleusten, die sich zum Teil stehend und ungesichert auf Ladeflächen befanden, bei Unfällen schwer oder tödlich hätten verletzt werden können.
Der Angeklagte holte die Geschleusten mit einem Kastenwagen ab und begleitete sie über die Grenze. In einem Fall blieb der Wagen bei einer Verfolgung durch die Polizei stecken. Die Geschleusten begleitete er anschließend zu Fuß über die Grenze. Insgesamt wurden im Tatzeitraum 95 Menschen geschleust.
In einem weiteren Fall delegierte der 48-Jährige den Auftrag zu einer Geiselnahme an einen Unbekannten. Die Familie des Opfers erklärte sich bereit, Geld für die Freilassung zu zahlen. Daraufhin ordnete der 48-Jährige die Freilassung an. Geld wurde letztlich nicht bezahlt.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 14 Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung beantragte vier Jahre Haft.