Gast
darf ein mobiler pool oder Gartenpool als Mieter im Gemeinschaftsgarten aufgebaut werden, wenn nicht alle Nachbarn einverstanden sind und der Hausbesitzer es untersagt
Bin Mieter einer Wohnanlage mit 5 Mehrfamilienhäusern, Garten im Hof zur allgem. Benutzung. Lt. Mietvertrag bin ich als Mieter ausdrücklich "berechtigt, den Garten unter Massgabe der Hausordnung mitzubenutzen"
Ich habe einen Gartenpool mit ca. 7500 l Wasser aufgebaut, Hausbesitzer hat es mündlich untersagt und um Abbau gebeten. Nach 2 Wo. Abbau des Gartenpools erneut mündlich angemahnt. Die meisten Mieter haben nichts gegen den Pool. einige Mieter sind dagegen. Muss ich den Pool jetzt abbauen?
Ich habe einen Gartenpool mit ca. 7500 l Wasser aufgebaut, Hausbesitzer hat es mündlich untersagt und um Abbau gebeten. Nach 2 Wo. Abbau des Gartenpools erneut mündlich angemahnt. Die meisten Mieter haben nichts gegen den Pool. einige Mieter sind dagegen. Muss ich den Pool jetzt abbauen?
Antworten (4)
Dann lese mal diese Story.
Und: Wenn du es nicht tust, wird es der Eigentümer tun (lassen) und dir in Rechnung stellen!
Und: Ja, dazu ist er berechtigt!
Und: Ja, dazu ist er berechtigt!
Den Kinder den Pool wegzunehmen grenzt ja schon abreißen des Spielplatzes. Rechtlich hat dein Vermieter alle Handhabe den Pool abbauen zu lassen. Find ich persönlich den Kindern gegenüber unangemessen. Ist nur die Frage wer die 7,5 m³ Wasser bezahlt.