Gast
Darf mein südlicher Doppelhaushälftennachbar in der Abstandsfläche zu unserem Garten das Bodenniveau um 1,20 bis 1,30m aufschütten?
Das Doppelhaus steht auf einem zum Garten abschüssigen Gelände, d.h. die eigentlichen Terrassen an den Wohnzimmern sind Balkone mit einer Höhe von ca. 1,40m über dem natürlichen Bodenniveau. Unser neuer Nachbar will nun an einen Anbau (Hochparterre) eine 3m breite Terrasse anbringen. Dazu möchte er das Bodenniveau des halben Gartens um ca 1,30 m bis an die Oberkante der Grenzmauer anheben. Die Grundstücke sind nur ca. 13m breit.
Antworten (7)
Es kommt auf das Bundesland und die dort gültige Landesbauordnung an, ob Geländerveränderungen, meist ab 1 m Höhendifferenz, genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei sind.
Das zuständige Bauordnungsamt kann dir weiterhelfen.
Das zuständige Bauordnungsamt kann dir weiterhelfen.
@ miele, das mit dem Gelände hast du ja schon beantwortet. Ich halte es in dieser Angelegenheit für erforderlich, dass der Bauausschuss eine Ortsbesichtigung macht, bevor er seinen Segen oder sein Veto gibt. Nur Höhenunterschiede in Maßeinheiten reichen nicht für einen Überblick auf das Gesamtgelände und die Bebauung aus. Die Frage ist ja auch, wie es auf den übrigen Grundstücken weiter geht. Dem Gast will ich noch anheimstellen, ob er sich zweck Geländeverfüllung nicht mit dem Nachbarn zusammentun will, dann hätte der Gast auch eine Terrasse.