Drohen einer Person rechtliche Konsequenzen?
Wenn jemand eine andere Person konsequent mit "Herr Müller" anspricht, aber die andere Person darauf besteht mit "Herr Dr. Müller" angesprochen zu werden. Wäre das zum Beispiel eine Beleidigung, oder ist das ein Namensbestandteil, wie zum Beispiel alle Vornamen? Ist das geregelt? Oder kann man es halten wie man es für richtig hält?
Antworten (2)
Das ist ganz eindeutig geregelt.
Nach dem BGB hat jedermann das Recht, mit seinem korrekten Namen angesprochen zu werden. Aber: auch wenn der "Dr." im Personalausweis steht, ist er nach höchstrichterlichem Urteil NICHT Bestandteil des Namens. Die Verwendung ist also eine reine Höflichkeit, das Weglassen keine Beleidigung.
Nach dem BGB hat jedermann das Recht, mit seinem korrekten Namen angesprochen zu werden. Aber: auch wenn der "Dr." im Personalausweis steht, ist er nach höchstrichterlichem Urteil NICHT Bestandteil des Namens. Die Verwendung ist also eine reine Höflichkeit, das Weglassen keine Beleidigung.