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Gast

Guten Tag, bin 1953 geboren und habe seit 1967 also bald 47 J. gearbeitet. Bin jetzt arbeitslos und berufsunfähig, was ratet ihr mir ?

EU Rente
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Antworten (5)
elfigy
Wenn du berufsunfähig bist, erhältst du ja als 1953 geborener die frühere gesetzliche BU Rente. Ansonsten kannst du warten, ob das neue Gesetz für die Rente mit 63 für langjährige Versicherte kommt. Dann bekommst du deine volle Rente in drei Jahren. Inzwischen kannst du ja zusehen, ob du dir etwas dazuverdienen kannst.
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Deho
2 Jahre ALG 1 kassieren, dann Rente.
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bh_roth
Meine Frau hat etwa 10 Jahre lang eine Arbeitsunfähigkeitsrente erhalten in der Höhe der zu erwartenden Altersrente. Bei Eintritt ins Rentenalter änderte sich nur der Name der Rente, selbst die "Zahlstelle" blieb gleich.
[br]
Für mich unverständlich: Wenn man berufsunfähig (geschrieben) ist, ist man nicht arbeitslos, weil man kann doch nichts arbeiten, selbst wenn man wollte. Und wenn man arbeiten könnte, dann ist man doch nicht berufsunfähig. Oder heißt das bei dir, dass du lediglich in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst, ansonsten aber schon? Dann hätte ich einen Tipp.
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elfigy
@ bh. Berufsunfähig ist man, wenn man aus Krankheitsgründen den Beruf aufgeben muss, den man zur Zeit des Ereignisses das die Berufsunfähigkeit verursacht hat ausgeübt hat. So steht es in meinem Vertrag, den ich zusätzlich abgeschlossen habe und das entspricht weitgehend auch den gesetzlichen Bedingungen. Diese sagen, wer nicht eine seinen Fähigkeiten und seiner Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausüben kann. Wer gar nichts mehr arbeiten kann, ist erwerbsunfähig. Beides bezieht sich immer darauf, dass diese Einschränkung dauerhaft ist. Ich sehe das auch so, dass der Gast nicht arbeitslos ist, eher ein Frührentner
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elfigy
Richtig Amos. Da hat wohl der Gast die Begriffe berufsunfähig und erwerbsunfähig durcheinander gebracht. Jedenfalls hat er eine Rente und dürfte kein HartzIV erhalten. Höchstens Aufstockung, falls die Rente zu niedrig ist.
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