Gast
Kann ich die geerbten 5000 Euro alsHartz IV Empfänger zu meinen Schonvermögen geben
Antworten (9)
Ing, was meinst du was dein Sachbearbeiter denkt wenn du dich abmeldest vom ALG2 und eine Woche später nen Neuantrag stellst, denn der dauert gute drei Wochen bis zur genehmigung bzw. ablehnung.
Ja, ist schon klar ing793, aber damit macht man sich beim Jobcenter, weil man ja nicht durch eine Arbeitssituation wieder nen Neuantrag stellt, sondern durch Vermögen was man bekommen hat, nicht gerade beliebt. Der Mann/Frau bei der Leistungsabteilung hat demjenigen seinen Werdegang ALG1 -> ALG2 ja aufm schirm entscheidet nun nach seinen gesetzlichen Vorgaben, Aber du hast Recht, emotionale Eindrücke spielen da keine Rolle, aber ein gewisses Geschmäkle bleibt bei dem Kunden sicher im Gedächtnis, so nach dem Motto "ach der schon wieder"
definitiv nein, siehe Vorredner. Ob es eine Rückkopplung zwischen Amtsgericht (Erbeverwaltung) und Jobcenter gibt, kann ich nicht beurteilen. Ansonsten: lass das Geld auf eine Person deines Vertrauens überweisen.
Vieleicht sehe ich als arbeitendes Mitglied der Gesellschaft das einfach ein bischen zu "streng"
Aufgrund welcher Einstellung oder fehlendem Unrechtsbewußtseins solte das geerbte Geld zu dem Schonvermögen gezählt werden?
Aufgrund welcher Einstellung oder fehlendem Unrechtsbewußtseins solte das geerbte Geld zu dem Schonvermögen gezählt werden?
Ich finde diese Überlegung sozial äußerst bedenklich. Du liegst als Hartz IV-Empfänger im Netz des Sozialstaates, der dafür sorgt, dass du leben kannst. Also das Empfangen von Leistungen ist für dich ok. Aber abgeben nicht mehr. Sorry, für mich bist du zumindest nahe am Sozalschmarotzer.
@bh_roth: Du gönnst einem, der vor Hilfeleistung sein in Jahrzehnten angehäuften Lebensinhalt veräußern mußte, noch nicht mal mickrige 5.000 Euro?
unabhängig von der Frage, wer wem was gönnt, ist die Rechtslage weiter oben schon dargelegt. Die JobCenter haben sogar schon Bezüge gekürzt, weil die Oma ihrem Enkel, der in einer Bedarfsgemeinschaft lebte, zu Weihnachten 50 Euro geschenkt hat oder weil ein Jugendlicher frühmorgnes Brötchen ausgetragen und sich so etwas für einen Schulausflug dazuverdient hat.
Was privat läuft an Geldzuwendungen bekommt das Amt nicht mit. Es darf aber in keinem Fall auf deinem Konto privat oder ähnliches eingezahlt werden. Das Jobcenter kann ohne dein Wissen ne Kontoabfrage machen und wenn da zusätzliches Geld zu deinem ALG2 Bezug auftaucht rechnen die dir das an und fragen nach woher das Geld kommt. Gibt nur viel Theater, glaub. Zuwendungen jeglicher Art entweder auf ein anderes Konto überweisen oder in bar.