Mehrfamilienhaus, ist da Spielplatz pflicht?
Antworten (5)
Das Errichten eines Kinderspielplatzes auf privatem Gelände ist Pflicht. Es ist in jedem Bundesland mittlerweile Gesetz, außer in Niedersachsen. Die Pflicht, ab wieviel Mietparteien ein solcher Spielplatz errichtet werden muss, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ab 2-7 Mietparteien. Genaueres könnte ich dir sagen, wenn ich wüsste, welches Bundesland in Frage kommt.
Es kommt darauf an.
In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist geregelt, wann ein Spielplatz errichtet werden muß.
Dies ist meist von der Anzahl der Wohnungen abhängig, die sich im entsprechtenden Mehrfamilienwohnhaus befinden. Ein weiteres Kriterium kann die Größe der Wohnungen oder auch die Anzahl der Zimmer der Wohnungen sein. Weiterhin kann es ausschalggebend sein, ob sich ein öffentlicher Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe befindet.
Das zuständige Bauamt hilft gerne weiter.
In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist geregelt, wann ein Spielplatz errichtet werden muß.
Dies ist meist von der Anzahl der Wohnungen abhängig, die sich im entsprechtenden Mehrfamilienwohnhaus befinden. Ein weiteres Kriterium kann die Größe der Wohnungen oder auch die Anzahl der Zimmer der Wohnungen sein. Weiterhin kann es ausschalggebend sein, ob sich ein öffentlicher Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe befindet.
Das zuständige Bauamt hilft gerne weiter.
Lieber Amos, ich hab da mal was rausgesucht..
Es kann ja sein, dass, wenn ausreichende Spielplatzfläche in unmittelbarer Nähe vorhanden ist, die kommunalen Spielplätze ausreichen. Ich hatte in Niedersachsen eine Eigentumswohnung*) in einem Gebäudekomplex, das sind etwa 80 Wohneinheiten, dort ist kein Spielplatz auf Privatgrund. Aber erstens ist es Niedersachsen, und zweitens sind 3 große kommunale Spielplätze incl. Fußball- und Basketballfeld in unmittelbarer Nähe, ohne dass die Kinder über große Straßen müssten.
In anderen Kommunen kann möglicherweise der Bauträger von der Pflicht, einen Spielplatz zu bauen, befreit werden, wenn schon kommunale Plätze vorhanden sind. Das weiß ich aber nicht.
[br]
Die bekannten Sozialneider können jetzt wieder über mich herfallen. *popcorn hol*
Es kann ja sein, dass, wenn ausreichende Spielplatzfläche in unmittelbarer Nähe vorhanden ist, die kommunalen Spielplätze ausreichen. Ich hatte in Niedersachsen eine Eigentumswohnung*) in einem Gebäudekomplex, das sind etwa 80 Wohneinheiten, dort ist kein Spielplatz auf Privatgrund. Aber erstens ist es Niedersachsen, und zweitens sind 3 große kommunale Spielplätze incl. Fußball- und Basketballfeld in unmittelbarer Nähe, ohne dass die Kinder über große Straßen müssten.
In anderen Kommunen kann möglicherweise der Bauträger von der Pflicht, einen Spielplatz zu bauen, befreit werden, wenn schon kommunale Plätze vorhanden sind. Das weiß ich aber nicht.
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Die bekannten Sozialneider können jetzt wieder über mich herfallen. *popcorn hol*