Gast
meine Nichte wohnt 31 Jahre in der Wohnung,die Decke ist in einem desolatem Zustand außerdem ist der Fußbodenbelag mehr als verschlissen ,sie soll die Dinge selber auf eigene Kosten in Ordnung bringen.Ist der Vermieter in der Pflicht odr sie??
Antworten (1)
Der Vermieter hat die Wohnung mit einem Fußbodenbelag vermietet? Dann ist er in der Pflicht, denn die Abnutzung gehört zum Gebrauch der Meitsache und ist mit dem Mietpreis abgegolten.gerade bei Teppichböden gehen die Richter normalerweise von einer Abnutzungsdauer von 10 Jahren aus. Das kannst Du aber auch selber ergoogeln.
Zur Decke kann ich allerdings nichts sagen, weil ich nicht weiß, woher dieser "desolate Zustand" kommt oder was Du damit meinst. Im Zweifelsfalle ist das eine Aufgabe für einen Gutachter.
Zur Decke kann ich allerdings nichts sagen, weil ich nicht weiß, woher dieser "desolate Zustand" kommt oder was Du damit meinst. Im Zweifelsfalle ist das eine Aufgabe für einen Gutachter.