Bordeauxdogge
Obwohl Rückstand bezahlt wurde, stellt die Bank die Vollstreckung nicht ein
Obwohl der Rückstand von 2 Monatsraten bezahlt wurde, lässt die Bank das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht einstellen, will jetzt neue Nachweise über Einkommen und Auskünfte und will die Einstellung des Verfahrens davon abhängig machen, ob die Einkommen und Auskünfte ihren Vorstellungen entsprechen. Darf die Bank das? Wie wehren?
Antworten (2)
Wenn die Bank zwangsvollstrecken darf, hat sie ein entsprechendes Urteil. Es geht wohl um einen kritischen Kredit. Du schuldest dann der Bank immer noch Geld. Da ist es legitim, wenn die Bank wissen will, ob du zukünftig in der Lage bist, deinen Ratenverpflichtungen nachzukommen. Die Bank ist dazu sogar verpflichtet und wird geprüft, ob sie dieser Pflicht nachkommt. Deine Bonität muß geprüft werden. Wehren kannst du dich dagegen nicht. Mußt du ja auch nicht, wenn deine Finanzen soweit ok sind. Wenn nicht, dann wird die Bank weiterhin zwangsvollstrecken und das zu Recht.