Park Depot - Ticket bei Ladevorgang eines Fahrzeugs
Hallo,
kurze Frage. Ich habe mehrfach an einer Ladesäule auf einem durch die Fa. Park Depot organisierten Parkplatz gestanden. Dies geschah lediglich um mein Fahrzeug zu betanken, wobei die allgemeine Höchstparkdauer überschritten wurde. Leider ist die Ladeleistung des Fahrzeugs so, dass man hier leicht über die Höchstparkdauer kommen kann.
Nun meine Frage. Das Laden an einer öffentlich angebotenen Ladesäule kann doch nicht als allgemeinübliches "Parken" angesehen werden oder? Dies würde ja bedeuten, dass man beim Betanken seines Verbrenners an einer Tankstelle theoretisch auch ein Parkticket ziehen müsste.
Ich bin kein genereller Verfechter von rechtmäßigen Parktickets. Aber beim Laden/Betanken eines E Fahrzeugs kann das doch nicht üblich sein oder?
Habt vielen Dank und Grüße
Sven
kurze Frage. Ich habe mehrfach an einer Ladesäule auf einem durch die Fa. Park Depot organisierten Parkplatz gestanden. Dies geschah lediglich um mein Fahrzeug zu betanken, wobei die allgemeine Höchstparkdauer überschritten wurde. Leider ist die Ladeleistung des Fahrzeugs so, dass man hier leicht über die Höchstparkdauer kommen kann.
Nun meine Frage. Das Laden an einer öffentlich angebotenen Ladesäule kann doch nicht als allgemeinübliches "Parken" angesehen werden oder? Dies würde ja bedeuten, dass man beim Betanken seines Verbrenners an einer Tankstelle theoretisch auch ein Parkticket ziehen müsste.
Ich bin kein genereller Verfechter von rechtmäßigen Parktickets. Aber beim Laden/Betanken eines E Fahrzeugs kann das doch nicht üblich sein oder?
Habt vielen Dank und Grüße
Sven
Antworten (12)
"wobei die allgemeine Höchstparkdauer überschritten wurde".
Du hast die von Parkdepot aufgestellten Regeln nicht eingehalten.
Nicht der Nutzer bestimmt den Sinn von solchen und auch Verkehrsregeln.
Du hast die von Parkdepot aufgestellten Regeln nicht eingehalten.
Nicht der Nutzer bestimmt den Sinn von solchen und auch Verkehrsregeln.
Wie du gemerkt hast, doch das kann üblich sein.
1. Die Ladestation steht da, damit Fahrer eines E-Autos, während der zulässigen Parkzeit ihr Auto laden können. Das Laden erlaubt kein längeres Parken.
2. Du schreibst nicht, was für ein Parkplatz dies war. Wenn dieser Parkplatz ein Kundenparkplatz war, auf dem Kunden während ihres Einkaufes parken können, hast du schon gegen die Nutzungsbedingung verstoßen, wenn du nur zum Laden dahin gefahren bist.
Du kannst natürlich Widerspruch einlegen und dir zusätzlich zu den Gebühren von ParkDepot auch noch Gerichtskosten auferlegen, aber vielleicht hast du ja gelernt.
1. Die Ladestation steht da, damit Fahrer eines E-Autos, während der zulässigen Parkzeit ihr Auto laden können. Das Laden erlaubt kein längeres Parken.
2. Du schreibst nicht, was für ein Parkplatz dies war. Wenn dieser Parkplatz ein Kundenparkplatz war, auf dem Kunden während ihres Einkaufes parken können, hast du schon gegen die Nutzungsbedingung verstoßen, wenn du nur zum Laden dahin gefahren bist.
Du kannst natürlich Widerspruch einlegen und dir zusätzlich zu den Gebühren von ParkDepot auch noch Gerichtskosten auferlegen, aber vielleicht hast du ja gelernt.
Noch was: Ein von Parkdepot betriebener Parkplatz kann keine "öffentlich" angebotene Ladesäule sein. Ebenso ist eine Tankstelle kein öffentliches Straßenland.
Du verknüpfst hier etwas, was nicht zu verknüpfen ist.
Du verknüpfst hier etwas, was nicht zu verknüpfen ist.
Man kann natürlich versuchen, sich das Leben schön zu reden.
Ich persönlich halte solch nicht soziales Verhalten (Ladesäule blockieren) für ziemlich unangemessen.
Ich empfehle dir eine Petition zu starten
Ich persönlich halte solch nicht soziales Verhalten (Ladesäule blockieren) für ziemlich unangemessen.
Ich empfehle dir eine Petition zu starten
Was mir noch aufgefallen ist.
"Dies würde ja bedeuten, dass man beim Betanken seines Verbrenners an einer Tankstelle theoretisch auch ein Parkticket ziehen müsste."
Wer erklärt ihm den Unterschied zwischen einem Parkplatz und einer Tankstelle?
Wer sagt ihm, dass Tanken nur sehr selten über 2 Stunden dauert?
"Dies würde ja bedeuten, dass man beim Betanken seines Verbrenners an einer Tankstelle theoretisch auch ein Parkticket ziehen müsste."
Wer erklärt ihm den Unterschied zwischen einem Parkplatz und einer Tankstelle?
Wer sagt ihm, dass Tanken nur sehr selten über 2 Stunden dauert?
In meiner zeitweisen Wahlheimat war bei Discountern das Laden während des Einkaufs kostenfrei. Aber dann gab es zu viele Nassauer, die nur einfach zum Laden und nicht zum Einkaufen dort hin fuhren. Es ist schon dreist, eine Ladesäule ohne Einkauf nur fürs kostenlose Laden zu blockieren. Also schob man einen Riegel vor. So wie man es offensichtlich auch in Deutschland mit Hilfe von Parkdepot getan hat. Schön, wenn solches Verhalten drastische Vertragsstrafen nach sich zieht.
Hallo Sven,
das siehst Du m.E. ziemlich verkehrt.
Zunächst einmal wird hier ein Parkplatz so organisiert, dass regelmäßig Plätze frei werden für die Kunden des Ladens,zu dem der Parkplatz gehört. Das passiert,indem die Parkzeit beschränkt wird. Punkt. Ausrufezeichen! Ende.
Es gibt hier freundlicherweise ein Zusatzangebot. Während(!) dieser beschränkten Parkzeit kann man sein Auto an einer E-Säule laden. Nicht, bis es voll ist. Sondern solange man im Laden ist, längstens bis zum Ende der Parkzeit. Das ist ein Service des Geschäfts, keine "öffentliche" Ladesäule und es ist definitiv nicht ihr Sinn, Dein Auto voll zu laden. Anders als bei einer konventionellen Tankstelle - da geht es ausschließlich um das Füllen des Tankes, daher hinkt der Vergleich gewaltig.
Und anders als bei einer wirklich öffentlichen Ladesäule. Da hast Du in der Regel Zeit zum Vollladen plus eine gewisse Karenz, danach zahlst Du Standgebühren, und zwar auch nicht zu knapp.
Was auf der anderen Seite nichts daran ändert, dass das System mit den bewirtschafteten Parkplätzen mittlerweile zur reinen Abzocke verkommen ist. Beim Innenstadtladen mit begrenztem Parkplatzangebot habe ich da noch Verständnis, dass man den Platz für die eigenen Kunden freihalten will. Aber das passiert ja praktisch flächendeckend - und da gilt:
Primärziel bei diesem Parkplatz ist es, Park Depot Einkünfte zu verschaffen, von denen dann ein Teil an den betroffenen abgeführt wird ...
das siehst Du m.E. ziemlich verkehrt.
Zunächst einmal wird hier ein Parkplatz so organisiert, dass regelmäßig Plätze frei werden für die Kunden des Ladens,zu dem der Parkplatz gehört. Das passiert,indem die Parkzeit beschränkt wird. Punkt. Ausrufezeichen! Ende.
Es gibt hier freundlicherweise ein Zusatzangebot. Während(!) dieser beschränkten Parkzeit kann man sein Auto an einer E-Säule laden. Nicht, bis es voll ist. Sondern solange man im Laden ist, längstens bis zum Ende der Parkzeit. Das ist ein Service des Geschäfts, keine "öffentliche" Ladesäule und es ist definitiv nicht ihr Sinn, Dein Auto voll zu laden. Anders als bei einer konventionellen Tankstelle - da geht es ausschließlich um das Füllen des Tankes, daher hinkt der Vergleich gewaltig.
Und anders als bei einer wirklich öffentlichen Ladesäule. Da hast Du in der Regel Zeit zum Vollladen plus eine gewisse Karenz, danach zahlst Du Standgebühren, und zwar auch nicht zu knapp.
Was auf der anderen Seite nichts daran ändert, dass das System mit den bewirtschafteten Parkplätzen mittlerweile zur reinen Abzocke verkommen ist. Beim Innenstadtladen mit begrenztem Parkplatzangebot habe ich da noch Verständnis, dass man den Platz für die eigenen Kunden freihalten will. Aber das passiert ja praktisch flächendeckend - und da gilt:
Primärziel bei diesem Parkplatz ist es, Park Depot Einkünfte zu verschaffen, von denen dann ein Teil an den betroffenen abgeführt wird ...
@Vandit: Doch, ein Tankstellengelände ist, wie ein Parkplatz auch, öffentlicher Verkehrsraum. Er ist für jedermann jederzeit befahrbar und nicht abgesperrt. Eine Straße ist es allerdings nicht, das stimmt, Parkplätze sind auch keine Straßen. StVO und Co. gelten dort überall, aber Dinge wie Parkregelungen sind Sache des Eigentümers.
netter fahrer, nicht so ganz richtig. "Öffentlicher Verkehrsraum" ist ein oft fälschlich angewandter Oberbegriff. Bei einem Tankstellengelände handelt es sich allerdings lediglich um einen faktisch öffentlichen Verkehrsraum.
Beispiele für faktisch öffentlichen Verkehrsraum sind:
Parkplätze von Geschäften wie Supermärkten, Baumärkten etc.
Betriebs- oder Firmengelände, das für jedermann zugänglich ist
Tankstelle während der Öffnungszeiten
frei befahrbare Zufahrten zu Güterabfertigungsstellen oder Ladestraßen
große Behörden- oder Bedienstetenparkplätze
Beispiele für faktisch öffentlichen Verkehrsraum sind:
Parkplätze von Geschäften wie Supermärkten, Baumärkten etc.
Betriebs- oder Firmengelände, das für jedermann zugänglich ist
Tankstelle während der Öffnungszeiten
frei befahrbare Zufahrten zu Güterabfertigungsstellen oder Ladestraßen
große Behörden- oder Bedienstetenparkplätze
Ich zitiere: "Wichtig ist allerdings festzuhalten, dass ein Bereich entweder öffentlich ist oder nicht öffentlich. Etwas dazwischen, wie die Begriffe teilweise suggerieren, gibt es nicht.
Wenn Sie sich mal fragen, ob ein Bereich öffentlich ist oder nicht, müssen Sie sich nur fragen, ob Sie den Bereich ungehindert betreten konnten und ob Sie vorher in irgendeiner Form kontrolliert wurden. Spätestens, wenn Sie um sich herum auch noch andere Menschen sehen, die das Grundstück ungehindert betreten konnten, ist der Bereich öffentlich."
Somit ist auch der "faktisch" öffentliche Verkehrsraum ein öffentlicher Verkehrsraum.
Was aber nichts daran ändert, dass auf einem Supermarkt-Parkplatz nur jemand parken darf, der auch da einkauft und auch nur während er da einkauft.
Wenn Sie sich mal fragen, ob ein Bereich öffentlich ist oder nicht, müssen Sie sich nur fragen, ob Sie den Bereich ungehindert betreten konnten und ob Sie vorher in irgendeiner Form kontrolliert wurden. Spätestens, wenn Sie um sich herum auch noch andere Menschen sehen, die das Grundstück ungehindert betreten konnten, ist der Bereich öffentlich."
Somit ist auch der "faktisch" öffentliche Verkehrsraum ein öffentlicher Verkehrsraum.
Was aber nichts daran ändert, dass auf einem Supermarkt-Parkplatz nur jemand parken darf, der auch da einkauft und auch nur während er da einkauft.
Nicht aus Prinzip das Gegenteil behaupten, sondern sich informieren. Bei Eingabe meiner aufgeführten faktischen öffentlichen Verkehrsräume kann man sich unter iag-mainz Wissen verschaffen.
@vandit
Entweder geht es gar nicht mehr, oder nur ich kann keinen Link posten.
Ich widerspreche nicht aus Prinzip. Mein sicher langes Zitat, stammt aus derselben Quelle, wie deine Informationen. IAG-Mainz. Wenn ich nach faktisch öffentlichen Verkehrsraum suche, ist die Seite von IAG die erste.
Ich habe die Seite dann halt zu Ende gelesen.
Nach der Überschrift: "Unterschied zwischen faktisch, tatsächlich und beschränkt öffentlichem Verkehrsraum", geht es im zweiten Absatz mit meinem Zitat los.
Man sollte sich aus eine Quelle nicht nur das rauspicken, was einem gefällt.
Entweder geht es gar nicht mehr, oder nur ich kann keinen Link posten.
Ich widerspreche nicht aus Prinzip. Mein sicher langes Zitat, stammt aus derselben Quelle, wie deine Informationen. IAG-Mainz. Wenn ich nach faktisch öffentlichen Verkehrsraum suche, ist die Seite von IAG die erste.
Ich habe die Seite dann halt zu Ende gelesen.
Nach der Überschrift: "Unterschied zwischen faktisch, tatsächlich und beschränkt öffentlichem Verkehrsraum", geht es im zweiten Absatz mit meinem Zitat los.
Man sollte sich aus eine Quelle nicht nur das rauspicken, was einem gefällt.