Pflichtveranlagung
Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Ich bin Beamtin und habe nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Bin ich nun verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Danke im Voraus.
ich habe eine kurze Frage.
Ich bin Beamtin und habe nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Bin ich nun verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Danke im Voraus.
Antworten (4)
Bist Du sicher?
Nach meiner Meinung muss nur der eine Steuererklärung abgeben, der nicht in Steuerklasse 1 ist oder der Nebeneinkünfte hat. Die Steuerklasse ist nicht erwähnt, also wäre eine klare Antwort schwierig.
Dass die Abgabe sinnvoll ist, steht außer Frage, aber zwingend?
Nach meiner Meinung muss nur der eine Steuererklärung abgeben, der nicht in Steuerklasse 1 ist oder der Nebeneinkünfte hat. Die Steuerklasse ist nicht erwähnt, also wäre eine klare Antwort schwierig.
Dass die Abgabe sinnvoll ist, steht außer Frage, aber zwingend?
Die anderen Beiträge weisen auf das Problem hin, denn es kommt auf den Einzelfall an. Ist man in Steuerklasse 1 und hat nur Ausgaben unterhalb der jeweiligen Pauschbeträge und keine weiteren Einkünfte , dann lohnt sich die Steuererklärung nicht
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht bei Einkommen ausschliesslich aus selbstständiger Arbeite nicht. Der AG führt die Lohnsteuer nach Steuertabelle bereits an das Finanzamt ab. Auch etwaiges zusätzliches Einkommen aus Kapitalerträgen würde daran nichts ändern, da Banken / Versicherungen / Fondsgesellschaften usw. die für die Erträge fälligen Abgaben über die Quellsteuer / Abgeltungsteuer direkt an die Finanzämter abführen.
@mantrid: es lohnt sich fast immer, insbesondere hier, wo die freiwillige GKV genutzt wird. 2h Aufwand für den einen oder anderen Hunderter - alleinstehend in Steuerklasse I würde ich auch freiwillig immer eine Steuererklärung machen.