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Gast

sind 30% des Warenwertes bei Stornierung durche den Kunden rechtmäßig?

Meine Mutter hat 2012 eine Haustüre bestellt bei einem Vertreter, der sie überrumpelt hat. Sie war 82 Jahre alt. die Haustüre soll erst 2014 geliefert werden und soll
4.614,00 € kosten. Nun muß das Haus verkauft werden und der Vertrag storniert. Die Virma hapa verlangt 30% Stornierungsgebühren.Das steht auch so im vertrag. Ist das rechtens?
Viele Grüße
I. Jörger
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Antworten (6)
elfigy
Es ist rechtens. Ich würde in diesem Fall allerdings nicht so schnell aufgeben. Die Fa. hapa kenne ich als eigentlich recht vernünftige Firma. Vielleicht können sie den fälligen Betrag herunterhandeln. Wenn sie den Fall so schildern wie hier und die Hälfte anbieten, lassen die sich vielleicht drauf ein. Die waren sicher noch nicht zum ausmessen da, wenn die Türe erst 2014 geliefert werden soll. Der Vertreter wird aber schon einen Teil der Provision erhalten haben. Also sind schon Kosten entstanden. Ich würde noch in Aussicht stellen, mit dem zukünftigen Hauskäufer zu verhandeln, ob er den Vertrag übernimmt, die Türe kann er sich ja selber aussuchen. Einfach probieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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Meyerhuber
Warum dauert es von Bestellung bis Lieferung und Installation 2 Jahre? 2 Tage, in Deutschland evtl. 2 Wochen könnte man verstehen, aber 2 Jahre? Oder wurde bei Bestellung ein Lieferdatum in 2014 festgelegt? Zu viele Fragen, keine Antworten!
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elfigy
Meyerhuber, ich finde, es geht uns nichts an, weshalb die alte Dame die neue Türe erst im Jahre 2014 wollte. Sicher könnte sie schon eingebaut sein. Ich kann mir schon denken, wie diese Bestellung zustande kam. Das müssen wir hier aber nicht bewerten. Es ist jetzt so wie es ist. Es geht hier dem fragenden Gast nur um die Stornokosten.
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Meyerhuber
elfigy, ist ja korrekt, wenn denn mal im Vertrag 30% Stornokosten stehen, dann ist das so. Der Gast hat ja eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten, z.B. Anfechtung des Vertrags. Dazu sollte er sich jedoch besser an einen Rechtsanwalt wenden und nicht an das Stern WC!
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schroedi8998
Wenn es ein unangemeldetes Haustürgeschäft war bestehen Chancen. Wenn Deine Mutter den Vertreter bestellt hat wars das.
Bei einem (Verzeihung) Minibetrag von unter 5000€ sollte vor einem vor einem Verkauf des Hauses geprüft werden, ob ein Teil oder das ganze Haus auf Euch umgeschrieben werden kann.
Ihr könnt dann eine Hypothek erhalten, die die alte Dame nicht mehr bekommt.
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elfigy
och schrödi.. die gute Frau hat doch die Haustüre schon 2012 bestellt und das Widerspruchsrecht beträgt nur 14 Tage. Es steht auch nicht da, dass wegen den Kosten für die Haustüre das Haus verkauft werden muss. Da hat halt ein eifriger Vertreter der alten Dame eine neue Haustüre aufgeschwatzt und das ist rechtskräftig. Für etwaige Widerrufe, egal aus welchen Gründen, sind sämtliche Fristen verstrichen. Der Vertrag gilt und die Stornokosten reduzieren geht nur mit verhandeln und auf Kulanz hoffen.
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