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Gast

Verstoß gegen deut. gesetz ,europ. gesetz ung gegen eigene AGB

Trotz Gültigem Sonderkündigungsrecht und einreichung der erforderllichen Unter lagen von AOK,Tagespflege der AWO und Gutachten des med.Dienstes Bayern mit Stempeln,ekennt 1und1 nicht an.Sie wollen ein ärztl.Attest. Ich bin Senior ,70Jahre alt und habe Pflegestufe2 auf Dauer. 1un1 hat erst zugestimmt und dann abgelehnt. Die antworten nicht mal mehr auf E-mail. Termine wurden nicht beachtet Was soll ich tun?
Frage beantworten Frage Nummer 3000276354 Frage melden
Antworten (10)
ingSND
Einzugsermächtigung widerrufen und Rechnungen ignorieren.
Warte auf die Klage und gewinne dann das Verfahren.
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ingSND
Das ist allerdings leider wahr. Die Bank prüft den Einzug nicht mal auf Aufforderung. Den Spaß habe ich einmal über ein halbes Jahr mitgemacht.
Jeden Monat eine Rückbuchung. Kostenpflichtig ist die allerdings für den Abbucher, nicht für Dich.
Das ist ein wenig mühsam, aber besser jeden Monat eine Nachricht an die Bank als jeden Monat Geld weg.
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Matthew
Zusätzlich: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
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ingSND
@rayer: ich prüfe meine Kontoauszüge sehr sorgfältig: Nein!
Es mag Konten geben, bei denen jede Transaktion eine separate Gebühr kostet. Oder es ist eine neue Regelung, die innerhalb der letzten zwölf Monate eingeführt wurde.
In meinem Fall (und so kenne ich es auch grundsätzlich) hat sich die Bank jedenfalls die Gebühren bei der abbuchenden Partei geholt, nicht bei mir.
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wokk
Eines ist klar: Deutsche Banken sind schweineteuer!
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Skorti
Die Seite Bankenvergleich schreibt dazu: " Die Kosten trägt, wer die Rücklastschrift verschuldet hat."
Also in der Regel wohl derjenige, der fälschlich abgebucht hat. Es sind ja auch zwei Banken beteiligt. Den Betrag bucht wahrscheinlich die Bank des Einziehenden von dessen Konto ab und die beiden Banken teilen sich den Betrag.
Wenn die Abbuchung jedoch zurecht erfolgt wäre, holt sich der Gläubiger den Betrag mit der Schuld vom Kontoinhaber wieder.
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ingSND
Ich habe Zugriff auf drei Konten bei drei verschiedenen Banken. Dort habe ich in den letzten fünf Jahren genau acht Rückbuchungen veranlasst, fünf davon gegen eine Telefongesellschaft, die eine Kündigung nicht akzeptieren wollte.
Bei keiner!!! dieser Rückbuchungen habe ich eine Gebühr bezahlt. Ich weiß allerdings, dass zumindest die Telefongesellschaft Gebühren bezahlt hat, denn die hat sie mir beim nächsten Versuch in Rechnung gestellt.
Ich finde es faszinierend, wie reale Erfahrungen ignoriert werden.
Das einzige mal, wo ich selber mal eine Gebühr bezahlen musste, war, als ich mal nicht aufgepasst hatte und mein Konto zu wenig Deckung hatte. Damals hat die Bank selber die Buchung zurückgeholt und mir zehn Mark dafür aufgedrückt.
Das passt zu Skortis Annahme der Verursachergebühr.
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ingSND
Dann mag es unterschiedliche Regelungen geben.
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Skorti
Der Begriff Rücklastschrift scheint für beide Vorgänge verwendet zu werden. Ich finde einmal:
"In der Regel wird eine Rücklastschrift aufgrund einer fehlerhaften oder unberechtigten Abbuchung durch den Kontoinhaber, von dessen Konto die entsprechende Buchung vorgenommen wurde, veranlasst."
Also der Fall hier, aber auch:
"Eine Rücklastschrift oder Lastschriftrückgabe erfolgt, wenn ein Lastschriftvorgang nicht ausgeführt werden kann."
Die Definition von Rayer. Ich würde jedoch meiner Bank was erzählen, wenn sie mein Konto belastet, weil irgendjemand unberechtigt Geld abgebucht hat und ich das gemerkt habe. Das wäre dann mein Angebot nach 30 Jahren doch das Institut zu wechseln.
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ingSND
Zum einen waren es Beträge um die acht Euro, die ich bei der längeren Aktion zurück habe buchen lassen (zumindest am Anfang) - da wären 5€ viel.
Zum anderen interessiert es mich nicht, welche Kriterien dem einen oder anderen wichtig sind. Es zeugt aber von wenig Sachkenntnis, reale Vorgänge als "Unsinn" zu bezeichnen und von wenig Souveränität, die tatsächliche Realität nicht irgendwann zu konzedieren.
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