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Gast

Wenn ich ein Modernes Antiqariat führe kann ich dann meine Bücher einmalig ohne extra Meldung beim Gewerbeamt auf dem Flohmarkt anbieten? Oder muss auch bei einem einmaligen Verkauf dort ein Reisegewerbe angemeldet werden?

Ich habe einen kleinen Buchladen mit gebrauchten Büchern, der natürlich auch ganz normal beim Gewerbeamt gemeldet ist. Nun würde ich gerne einmalig meine Bücher auf dem Flohmarkt anbieten. Da es eine einmalige Sache ist, frage ich mich nun, ob ich dafür extra ein Reisegewerbe anmelden müsste oder die Anmeldung des Ladens reicht, da ich meine Einnahmen ja so oder so versteuere, egal wo die Bücher verkauft werden. Danke im Vorraus für die Hilfe.
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Antworten (4)
elfigy
Die Anmeldung des Ladens reicht.
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Meyerhuber
Einnahme werden nicht besteuert, egal wo erziehlt. Gewinne werden besteuert. Wenn Sie keine Gewinne erwirtschaften, interessiert es das Finanzamt herzlich wenig, wo Sie diese nicht erzielt haben, im Gegenteil, die freuen sich, wenn Sie keinen Verlustvortrag geltend machen. P.S. Versteuern gibt es nicht, dann hätten Sie falsch gesteuert, verbuchen bedeutet falsch gebucht, huch, da habe ich mich verbucht. Man kann sich aber von Hamburg nach München oft verfahren, ohne eines an den Hals zu kriegen.
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elfigy
Meyerhuber, manchmal wäre es besser du würdest dir einen Kommentar verkneifen. Selbstverständlich zahlt er/sie von den Einnahmen Steuern. Er/sie muß die Umsatzsteuer ans FA abführen. Nach der EKST wurde hier nicht gefragt.
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Meyerhuber
Der Fragesteller sagt doch selbst, dass er keine Einnahmen 'versteuert'. Einfaches Beispiel: Ich gebbe Dir Buch (hat nix gekost weil bruuda gegebbe, darum verkaufe in flomarkt), Du gebbe mir Geld, wo Umsteuer? Ab in Dein Enkelinnenprinzessenhaus in Italien.
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