Gast
Wer haftet bei Steinschlag (Frontscheibe) bei einen Werkstattersatzfagrzeug
Antworten (2)
Da der "Stein" meistens vom vorausfahrenden Wagen aufgeschleudert wird, trifft den Fahrer die Verantwortung, wenn er dies hätte vermeiden können. Also z.B. zu hohe Geschwindigkeit auf einer Schotterstrecke und beim Warnschild "Splitt". Wobei man dann ja selbst auch zu schnell unterwegs gewesen sein muss. Dies ist dann schwer nachzuweisen oder gerichtlich durchzusetzen.
Ohne dies Fehlverhalten haftet der Vorausfahrende nicht, da er den Vorfall nicht hätte vermeiden können.
Also bleiben die Kosten beim Fahrer oder Halter hängen. Meist zahlt die Teilkaskoversicherung zumindest bis zur Selbstbeteiligung die neue Scheibe. Bei einem Werkstattersatzfahrzeig sollte eine solche Versicherung vorliegen.
Wer jetzt für die Selbstbeteiligung aufkommen muss, ich tippe auf den Fahrer.
Ohne dies Fehlverhalten haftet der Vorausfahrende nicht, da er den Vorfall nicht hätte vermeiden können.
Also bleiben die Kosten beim Fahrer oder Halter hängen. Meist zahlt die Teilkaskoversicherung zumindest bis zur Selbstbeteiligung die neue Scheibe. Bei einem Werkstattersatzfahrzeig sollte eine solche Versicherung vorliegen.
Wer jetzt für die Selbstbeteiligung aufkommen muss, ich tippe auf den Fahrer.