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Gast

Wer haftet bei Steinschlag (Frontscheibe) bei einen Werkstattersatzfagrzeug

Frage beantworten Frage Nummer 3000295866 Frage melden
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Skorti
Da der "Stein" meistens vom vorausfahrenden Wagen aufgeschleudert wird, trifft den Fahrer die Verantwortung, wenn er dies hätte vermeiden können. Also z.B. zu hohe Geschwindigkeit auf einer Schotterstrecke und beim Warnschild "Splitt". Wobei man dann ja selbst auch zu schnell unterwegs gewesen sein muss. Dies ist dann schwer nachzuweisen oder gerichtlich durchzusetzen.
Ohne dies Fehlverhalten haftet der Vorausfahrende nicht, da er den Vorfall nicht hätte vermeiden können.
Also bleiben die Kosten beim Fahrer oder Halter hängen. Meist zahlt die Teilkaskoversicherung zumindest bis zur Selbstbeteiligung die neue Scheibe. Bei einem Werkstattersatzfahrzeig sollte eine solche Versicherung vorliegen.
Wer jetzt für die Selbstbeteiligung aufkommen muss, ich tippe auf den Fahrer.
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wokk
Das kommt auch mit entgegenkommenden Fahrzeugen vor.
Also wer haftet da?
Das kann man wohl unter Pech abbuchen. Der Halter zahlt dann die Selbstbeteiligung.
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