Nach dem Ende des Strafverfahrens wegen illegalen Kokainbesitzes will sich der Vizepräsident des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, heute erstmals der Öffentlichkeit stellen. Zusammen mit seinem Anwalt will er in Frankfurt am Main vor die Presse treten. Seit Bekanntwerden der Affäre vor knapp vier Wochen hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen.
Am Montag hatte sein Anwalt ohne Nennung von Details mitgeteilt, dass das Verfahren gegen den Zentralratsvize und Fernsehmoderator rechtskräftig abgeschlossen sei. Die "Frankfurter Rundschau" und "Financial Times Deutschland" berichten übereinstimmend, dass ein Strafbefehl gegen Friedman erlassen worden sei. Der Hannoverschen "Neuen Presse" zufolge muss er 15.000 Euro zahlen.
Strafbefehl zur Vermeidung eines Verfahrens
Ein Strafbefehl wird oftmals bei geringfügigen Delikten oder einfach zu beurteilenden Sachverhalten erlassen, um eine aufwendige Hauptverhandlung zu vermeiden. Falls der Betroffene die Sanktion nicht akzeptiert, kommt es zur Verhandlung. Verhängt werden können Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen des jeweiligen Netto-Einkommens oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr mit Bewährung. Für die Justiz gilt der Beschuldigte als vorbestraft, auch wenn die Strafe bei einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen nicht im Polizeiregister eingetragen wird.
Ein Präsidiumsmitglied des Zentralrats, der stellvertretende Münchner Gemeinde-Vorsitzende Nathan Kalmanowicz, sagte dem Fernsehsender N24: "Sollte der Kollege tatsächlich vorbestraft sein, dann wird sich der Zentralrat auf seiner Sitzung am 13., am kommenden Sonntag, damit befassen und ihn von seinen Ämtern entheben."