Im August 2020 brachte ein Vater seine 13-jährige Tochter dazu, bei einem Telefonat mit ihrer Lehrerin Bluetooth-Kopfhörer anzulassen, damit er das Gespräch der beiden abhören kann. Das sah ein Hamburger Gericht als erwiesen an. Dort zeigte sich der 68-Jährige allerdings wenig einsichtig.
Die Lehrerin hatte die Klasse des Mädchens offenbar neu übernommen und wollte mit ihm über seine Noten sprechen, heißt es in der "Hamburger Morgenpost" über den Fall. Die Frau habe mit ihrer Schülerin unter anderem über ihren Verdacht gesprochen, dass der Vater ihre Aufgaben für sie schreibe. Die Lehrerin könne sie deshalb noch nicht benoten.
Herausgekommen sei die Abhöraktion schließlich durch einen Schriftwechsel: In einer Mail an die Schule habe der Mann Einzelheiten aus dem Gespräch zitiert und sogar zugegeben, dieses aufgezeichnet zu haben. Daraufhin wurde dem Mann eine Geldstrafe von 1750 Euro auferlegt, wogegen er allerdings Widerspruch einlegte.
Zerrüttetes Verhältnis zur Schule
In der Verhandlung habe sich herausgestellt, dass der Ex-Soldat seit längerem ein zerrüttetes Verhältnis zur Schule seiner Tochter hat. Der Mann, der sich selbst vor Gericht als "Deutscher Dinosaurier" bezeichnete, habe sich immer wieder bei den Verantwortlichen des Gymnasiums beschwert. Er habe seine Tochter dort nicht gut aufgehoben gesehen. Neben mangelnder Betreuung während des Online-Unterrichts warf der Vater den Lehrkräften auch vor, ihre Aufsichtspflicht zu verletzen: Schülerinnen und Schüler würden kiffen und Alkohol trinken, Jungen würden Mädchen sexuell belästigen.
"Es gibt auf dem Schulhof körperübergriffige Tätigkeiten durch Kinder mit Migrationshintergrund. Die tanzen Mädchen an", soll der Angeklagte laut "Hamburger Morgenpost" gesagt haben. Kinder würden "Bongotrommeln" lernen statt Geige, "zum Verständnis anderer Kulturen". Schule, Lehrkräfte und Schulbehörde seien eine "Zusammenrottung“, so der ehemalige Soldat. Dazu gehöre auch dieser Prozess: "Die Schule hat das Gericht instrumentalisiert, um mich klein zu kriegen."
Keine Einsicht beim Vater
Die Amtsrichterin habe bei dem Beschuldigten mehrfach erklärt, dass man in einem Rechtsstaat Gespräche nicht heimlich mithören darf — auch nicht als Vater beim eigenen Kind. "Natürlich darf eine Lehrerin mit Ihrer 13-jährigen Tochter sprechen, auch, wenn Sie nicht dabei sind", habe die Richterin den Mann belehrt. Dieser beharrte aber offenbar darauf, das Recht zum Abzuhören zu besitzen, wenn es um die schulischen Angelegenheiten seiner Tochter ginge. Das Gericht sah das anders.

Die Staatsanwältin habe schließlich gemutmaßt, ob die Tochter des Mannes vielleicht auch seinetwegen in der Schule abgerutscht sein könnte, heißt es in dem Bericht weiter. Sie habe mit einer höheren Geldstrafe gedroht, wenn er seinen Widerspruch nicht zurücknähme. Am Ende habe er nachgegeben: Die ursprüngliche Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 70 Euro ist damit rechtskräftig. Der Mann bereue, dem Staat über 40 Jahre gedient zu haben, heißt es. Seine Tochter habe mittlerweile die Schule gewechselt.
Quelle: "Hamburger Morgenpost"