Die Kölner Staatsanwaltschaft wertet die schriftliche Erklärung des mutmaßlichen Dreifachmörders von Overath nicht als Geständnis. Der 45-jährige Thomas A. habe sich bislang nur über die Medien, nicht aber wie erforderlich direkt oder durch seinen Anwalt gegenüber den Ermittlern geäußert, erklärte Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt. In dem Schreiben, das der 'Kölner Stadt-Anzeiger' in Auszügen veröffentlichte, bekennt sich Thomas A. laut Zeitung zu den drei Morden in einer Anwaltskanzlei am 7. Oktober.
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, wie die Erklärung mit dem Titel "Denkschrift - Offener Brief - Artikel" an der Briefkontrolle der Haftanstalt vorbei in die Medien gelangen konnte. Das Schreiben lag der Staatsanwaltschaft zunächst nicht vor. "Wir werden das gegebenenfalls zu den Akten nehmen", erklärte Appenrodt. Thomas A. habe bereits direkt nach der Verhaftung angegeben, keine Aussagen zu machen. Seitdem habe es deswegen auch keine Verhöre gegeben, teilte Appenrodt mit.
Verbrechen als politisches Kampfmittel
In dem mit rechtsradikalen Sentenzen gegen das "deutsche Rechtswesen" durchsetzten Pamphlet rechtfertige A. das Verbrechen als politisches Kampfmittel, schrieb der 'Kölner Stadt-Anzeiger'. "Nach jahrelanger Analyse des Deutschen Volkes und Rechtswesens und angesichts zahlloser Opfer, deren Schicksal mir täglich das Herz zerreißt, war die Exekution dieser drei wertlosen zerstörerischen Elemente mehr als notwendig", zitierte die Zeitung.
Vermutetes Motiv: Rechtsstreit über Mietschulden
Thomas A. sitzt seit vergangenem Mittwoch in Untersuchungshaft. Er soll am 7. Oktober in Overath den 61-jährigen Rechtsanwalt Hartmut N., dessen 53-jährige Ehefrau und ihre 26-jährige Tochter mit Kopfschüssen aus einer großkalibrigen Pumpgun getötet haben. Als Motiv gilt Wut wegen eines Rechtsstreits über 10.000 Euro Miete, bei dem der Anwalt die Gegenseite vertrat.
A.'s 19-jährige Freundin Jennifer D. gilt als Mittäterin, weil sie ihm laut Polizei bei dem Verbrechen half. Der Ermittlungsrichter hat gegen beide Haftbefehl wegen Verdachts des gemeinschaftlich begangenen Mordes in drei Fällen erlassen. A. hatte Kontakt zu rechtsextremistischen Kreisen und wurde 1996 vom Verfassungsschutz als möglicher V-Mann geprüft.