Wenn einen die Lust überkommt, passiert das nicht unbedingt im heimischen Bett. Am Strand, im Auto oder auf der Toilette kann Sex zum aufredenden Kick werden. Doch was ist erlaubt und droht eine Strafe, wenn es unfreiwillige Zeugen gibt?
Am Strand, im Auto oder auf dem Balkon Lohnt sich der Nervenkitzel? Das passiert, wenn Sie beim Sex in der Öffentlichkeit erwischt werden

© Azar Florian/ / Picture Alliance
Im Freibad, im Park oder im Auto: Sex in der Öffentlichkeit klingt aufregend. Doch ist das erlaubt?
Verboten ist der öffentliche Geschlechtsverkehr in Deutschland grundsätzlich nicht. Doch fühlt sich ein Dritter belästigt, kann der Akt eine Anzeige und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Nach Paragraph 183a des Strafgesetzbuches (StGB) ist das freizügige Vergnügen als Ordnungswidrigkeit oder Erregung öffentlichen Ärgernisses zu werten. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro sind möglich.
An belebten Plätzen sollte man sich also mit sexuellen Handlungen zurückhalten. Einkaufszentren, U-Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel oder Toilettenanlagen sind genauso tabu wie Hinterhöfe, Gärten, Friedhöfe, Wälder und der Strand.Achtung: Auch in gut einsehbaren Privaträumen, auf Balkonen, in Büroräumen oder geparkten Autos kann es heikel werden. Denn auch hier gilt: Fühlt sich jemand belästigt, droht Strafe.
Große Vorsicht ist vor allem im Urlaub geboten. Denn in anderen Ländern wird öffentlicher Sex teils hart bestraft. Am Ballermann können zum Beispiel bis zu 75.000 Euro Bußgeld fällig werden. In der Türkei drohen zwei Monate Gefängnis und eine hohe Geldstrafe. In Malaysia sogar bis zu 20 Jahre Haft und die Prügelstrafe.
Wer daheim in Deutschland einer Strafe entgehen will, könnte ein mögliches Schlupfloch nutzen. Denn wenn andere den Geschlechtsverkehr nur erahnen, aber nicht eindeutig sehen können, drückt die Justiz oft ein Auge zu. Im Grunde reicht ein Handtuch oder das Abhängen der Autoscheiben. Aber psst! Kein lautes Gestöhne. Denn damit würde man sich wieder verraten.
Quellen:
https://rp-online.de/leben/reisen/news/sex-am-strand-in-welchen-laendern-drohen-strafen_bid-9330565#14
https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Bis-zu-ein-Jahr-Haft-fuer-Sex-im-Freien-id16449971.html
https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/erregung-oeffentlichen-aergernisses.php
https://www.bild.de/news/inland/erregung-oeffentlichen-aergernisses/immer-mehr-berliner-haben-sex-im-freien-30856380.bild.html
https://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/recht/3964503-2625165-sex-in-der-oeffentlichkeit-erlaubt-provo.html
Verboten ist der öffentliche Geschlechtsverkehr in Deutschland grundsätzlich nicht. Doch fühlt sich ein Dritter belästigt, kann der Akt eine Anzeige und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Nach Paragraph 183a des Strafgesetzbuches (StGB) ist das freizügige Vergnügen als Ordnungswidrigkeit oder Erregung öffentlichen Ärgernisses zu werten. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe in Höhe von mehreren hundert Euro sind möglich.
An belebten Plätzen sollte man sich also mit sexuellen Handlungen zurückhalten. Einkaufszentren, U-Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel oder Toilettenanlagen sind genauso tabu wie Hinterhöfe, Gärten, Friedhöfe, Wälder und der Strand.Achtung: Auch in gut einsehbaren Privaträumen, auf Balkonen, in Büroräumen oder geparkten Autos kann es heikel werden. Denn auch hier gilt: Fühlt sich jemand belästigt, droht Strafe.
Große Vorsicht ist vor allem im Urlaub geboten. Denn in anderen Ländern wird öffentlicher Sex teils hart bestraft. Am Ballermann können zum Beispiel bis zu 75.000 Euro Bußgeld fällig werden. In der Türkei drohen zwei Monate Gefängnis und eine hohe Geldstrafe. In Malaysia sogar bis zu 20 Jahre Haft und die Prügelstrafe.
Wer daheim in Deutschland einer Strafe entgehen will, könnte ein mögliches Schlupfloch nutzen. Denn wenn andere den Geschlechtsverkehr nur erahnen, aber nicht eindeutig sehen können, drückt die Justiz oft ein Auge zu. Im Grunde reicht ein Handtuch oder das Abhängen der Autoscheiben. Aber psst! Kein lautes Gestöhne. Denn damit würde man sich wieder verraten.
Quellen:
https://rp-online.de/leben/reisen/news/sex-am-strand-in-welchen-laendern-drohen-strafen_bid-9330565#14
https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Bis-zu-ein-Jahr-Haft-fuer-Sex-im-Freien-id16449971.html
https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/erregung-oeffentlichen-aergernisses.php
https://www.bild.de/news/inland/erregung-oeffentlichen-aergernisses/immer-mehr-berliner-haben-sex-im-freien-30856380.bild.html
https://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/recht/3964503-2625165-sex-in-der-oeffentlichkeit-erlaubt-provo.html