Urteil: Zahl der Freunde auf Facebook bei Beleidigung gegen Merkel nicht relevant
Für die Strafbarkeit einer Beleidigung gegen eine Politikerin oder einen Politiker in sozialen Netzwerken kommt es nicht darauf an, wie viele Menschen dem Täter dort folgen. Entscheidend sei nur der Inhalt der Äußerung, erklärte das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken am Montag. Es ging um eine mutmaßliche Beleidigung gegen Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).