Mehrere Bundesländer haben strafrechtliche Konsequenzen beim öffentlichen Verwenden des russischen "Z"-Symbols angekündigt. Der lateinische Buchstabe wird von Befürwortern des Kriegs in der Ukraine genutzt.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte dem Tagesspiegel: "Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Z, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges. Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein."
Gnadenlos, unbeugsam, furchtlos: der Krieg und seine vielen Gesichter

Damit droht der frühere Geheimdienstchef auch, sollten sich die USA oder die Nato in die "militärische Spezial-Operation" einmischen. Putin lehnt es zwar ab, dort von Krieg zu reden. Aber das Wort benutzt er längst selbst. Angesichts der beispiellosen internationalen Sanktionen spricht er von einem Wirtschaftskrieg, mit dem der Westen die Rohstoffgroßmacht zerstören wolle. Trotzdem zeigt sich Putin weiter siegessicher.
Am Freitag hatten Niedersachsen und Bayern strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des Symbols angekündigt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden." Auch die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag sowie CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen sprachen sich für ein Verbot des Symbols aus. NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) teilte auf Twitter mit: "Das 'Z' als Symbol des Putinschen Faschismus sollte deutschlandweit verboten werden."
Zustimmung zu Angriffskrieg gegen Ukraine
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) erklärte, wer durch das "Z"-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Staatschef Wladimir Putin gegen die Ukraine zum Ausdruck bringe, der müsse in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Es ist mir absolut unverständlich, wie das stilisierte 'Z' sogar bei uns dafür genutzt werden kann, um diese Verbrechen gutzuheißen.

Grundlage für das Vorgehen der Länder ist Paragraf 140 Nummer zwei des Strafgesetzbuches: Demnach wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Möglich sind bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.