"Todes-Mutter" Bundesgerichtshof berät über Revision

Von Bettina Schneuer
Sie wurde wegen achtfachen Todschlags verurteilt, weil sie ihre Kinder kurz nach der Geburt getötet und in Blumenkästen begraben hatte. Wie stern.de erfuhr, wird sich der Bundesgerichtshof demnächst mit dem Fall der "Todes-Mutter" Sabine Hilschenz befassen.

Sabine Hilschenz war im Juni 2006 wegen achtfachen Todschlags vom Landgericht Frankfurt an der Oder zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden (Aktenzeichen 5 StR 491/06). Die 42-jährige Frau soll neun ihrer Kinder kurz nach deren Geburt getötet haben; der erste Fall geschah noch zu DDR-Zeiten und konnte wegen Verjährung nicht angeklagt werden.

Revision

Während in der Berufung Tatsachen des Falls noch einmal überprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revi-sion ausgeschlossen: Das Revisionsge-richt prüft nur, ob das Urteil mate-riellrechtlich richtig sowie verfahrens-rechtlich ordnungsgemäß zustande gekom-men ist. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder Oberlandesge-richts, die die große Strafkammer bzw. der zuständige Senat fällen, gibt es keine Berufung. Dagegen ist, wie im Fall Hilschenz, nur die Revision zum Bundesgerichtshof statthaft.

Ihr Verteidiger hatte gegen diesen Schuldspruch Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft ebenfalls, diese aber zurückgezogen: "Nach Erhalt des schriftlichen Urteils sahen wir keine Aussichten, doch noch eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen", begründete der Frankfurter Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding den Schritt der Behörde.

Wann der Fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig verhandeln wird, ist noch nicht festgelegt. Es besteht juristisch aber noch eine weitere Möglichkeit: dass alle Richter sich einig sind, die Revision als offensichtlich unbegründet zu verwerfen - ohne öffentliche Verhandlung.

Fotos an Boulevardzeitung verkauft

Der letzte Lebensgefährte von Sabine Hilschenz, Bernd B., hat gerade wegen Diebstahls einen rechtskräftigen Strafbefehl über 5000 Euro erhalten: Er hatte unberechtigt Fotos an eine große Boulevardzeitung verkauft. Eine erste Rate soll Bernd B. schon gezahlt haben.

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