Angeklagte erscheint nicht vor Gericht Lara Mias Sozialarbeiterin vor Prozessbeginn erkrankt

Wenige Tage vor dem Tod der völlig abgemagerten Lara Mia hat die zuständige Sozialarbeiterin das Baby besucht und keine Probleme festgestellt. Nun wird der 59-jährigen Frau der Prozess gemacht - wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.

Nach dem Tod eines Babys in Hamburg muss sich am heutigen Dienstag auch die zuständige Sozialarbeiterin vor Gericht verantworten.

Die Anklage wirft der 59-Jährigen fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vor. Das kleine Mädchen Lara Mia war im März 2009 extrem untergewichtig gestorben. Die Sozialarbeiterin hatte die Familie des neun Monate alten Babys noch wenige Tage vor dessen Tod besucht - und erklärt, das Kind sei wohlauf. Die genaue Todesursache blieb allerdings unklar.

Die Angeklagte ist hatte sich am Montag krankgemeldet und wird voraussichtlich nicht zum Prozessauftakt im Amtsgericht Harburg erscheinen.

Das Hamburger Landgericht hatte die Mutter des Mädchens und ihren früheren Lebensgefährten bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt.

DPA
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