Antrag abgelehnt Jörg Kachelmann wird nicht aus der Haft entlassen

Der Fernseh-Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt vorerst weiter in Haft. Das Landgericht Mannheim lehnte es am Donnerstag ab, den Haftbefehl gegen den Schweizer aufzuheben.

Das Landgericht Mannheim hält den wegen Vergewaltigung in Untersuchungshaft sitzenden TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann weiterhin für dringend verdächtig und hat deshalb den Antrag seines Verteidigers auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstag mit der "Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers". Damit muss sich nun, wie von Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock beabsichtigt, das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit dessen Beschwerde gegen die Haftfortdauer befassen.

Das Landgericht hält die Aussagen von Kachelmanns Ex-Freundin zu ihrer angeblichen Vergewaltigung "nach Aktenlage" für glaubhaft. Dies gelte auch mit Blick auf die rechtsmedizinischen Untersuchungen und dem aussagepsychologischen Gutachten. Demgegenüber wirkten Kachelmanns Angaben "unter anderem im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel", teilte das Gericht mit.

Birkenstock hatte demgegenüber der Mannheimer Justiz vorgeworfen, sie schütze mit der Aufrechterhaltung des Haftbefehls Kachelmanns Ex-Freundin als "die Täterin einer Falschbeschuldigung": Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene aussagepsychologische Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass an der Behauptung von Kachelmanns Ex-Freundin, sie sei vergewaltigt worden, massive Zweifel bestehen. Zudem habe ein Rechtsmediziner festgestellt, dass die Vergewaltigung nicht wie geschildert stattgefunden haben kann und darum erfunden sein muss.

Das Landgericht Mannheim veranlasste nun die Übermittlung der Akten an das OLG Karlsruhe, damit dort über die Beschwerde gegen die Haftfortdauer seines Mandanten entschieden werden kann. Unabhängig von der Beschwerde gewährte das Gericht dem Anwalt auf dessen Wunsch hin eine Frist von einer Woche für weitere Stellungnahmen zu den Anschuldigungen. Erst nach Ablauf dieser Frist werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.

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AFP/DPA

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