Messerattacke Gericht verurteilt Regionalzug-Mörder von Brokstedt zu Höchststrafe

Ibrahim A. am Rande des Brokstedt-Prozesses im Dezember
Brokstedt-Messerstecher Ibrahim A. vor Gericht im Dezember
© Marcus Brandt / DPA
Er tötete zwei Menschen in einem Regionalzug in Brokstedt in Schleswig-Holstein. Nun hat das Landgericht Itzehoe das Urteil gegen Ibrahim A. gefällt.

Das Landgericht Itzehoe hat den Messerstecher aus dem Regionalzug von Brokstedt (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ibrahim A. sei des zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes schuldig, urteilte die Kammer. Zudem stellte sie die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren gilt damit als ausgeschlossen.

A. hatte am 25. Januar 2023 in einem von Kiel nach Hamburg fahrenden Regionalzug mehrere Passagiere mit eine Messer angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben, weitere Menschen wurden schwer verletzt. Fahrgäste konnten den damals 33-Jährigen im Zug überwältigen und in Brokstedt an die Polizei übergeben. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann sprach von einer "außergewöhnlich erschütternden Tat".

Höchststrafe für Messerattacke von Brokstedt gefordert

Der staatenlose Palästinenser kam 2014 als Geflüchteter nach Deutschland und erhielt 2017 hierzulande subsidiären Schutz. Er geriet seither mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt und wurde erst rund eine Woche vor der tödlichen Messerattacke von Brokstedt aus der Untersuchungshaft in Hamburg entlassen. Der Mordprozess am Landgericht Itzehoe begann im Juli 2023.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch und die Unterbringung A.s in der Psychiatrie gefordert. Sie hält den Verurteilten für psychisch krank. Ein Sachverständiger erkannte jedoch keine Einschränkung der Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten unter eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Angeklagte habe aus Frust über einen erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Ibrahim A. hatte die Tat im Prozessverlauf eingeräumt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

wue

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