Ein 54-Jähriger muss wegen des Missbrauchs eines geistig behinderten Jugendlichen sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Cottbus am Freitag. Der Angeklagte hatte zu Prozessauftakt im Oktober zugegeben, sich über Monate an dem 14-Jährigen vergangen zu haben. Er gestand zudem, den Jugendlichen im Sommer 2014 fast vier Wochen lang in seiner Wohnung in Lübbenau versteckt zu haben. Die Polizei fand den Vermissten schließlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf höchstens viereinhalb Jahre. In dem Prozess ging es auch um den Missbrauch des ehemaligen Pflegesohns des Angeklagten. Diese Vorwürfe hatte der 54-Jährige im Prozess aber bestritten.