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Entscheidung des Bundesgerichtshofs Harry Wörz ist ein freier Mann

Der Wahnsinn hat ein Ende: Jahrelang saß Harry Wörz unschuldig hinter Gittern, nachdem er wegen versuchten Totschlags an seiner früheren Ehefrau verurteilt worden war. Nun hat der Bundesgerichtshof den Freispruch für Wörz bestätigt. Nach der Entscheidung gab es Jubel im Gerichtssaal.

In einem der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre ist der Angeklagte Harry Wörz endgültig freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim. Damit ist der heute 44 Jahre alte Installateur nicht mehr verdächtig, seine frühere Ehefrau 1997 bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Mehr als vier Jahre saß er dafür in Haft. Nun hat sich die Anklage wegen versuchten Totschlags endgültig erledigt - Wörz ist ein freier Mann.

"Das Landgericht Mannheim hatte Zweifel, dass Harry Wörz der Täter war. Und diesmal sind die Zweifel auch für den Senat nachvollziehbar vernünftig begründet", sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack.

Wörz war 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem schwerwiegende Mängel bei den Ermittlungen bekannt wurden, erreichte er die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. 2005 wurde Wörz ein erstes Mal freigesprochen, doch der BGH ordnete eine Neuauflage des Prozesses an. Im Oktober 2009 sprach ihn das Landgericht Mannheim erneut frei. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision eingelegt.

Jubel im Gerichtssaal

Die Entscheidung des BGH war vom Publikum im Gerichtssaal mit Jubel aufgenommen worden. Wörz sagte unmittelbar nach dem Urteil: "Ich muss mir das alles erst durch den Kopf gehen lassen. Ich kann im Moment nichts dazu sagen." Zuvor hatte er am Rande der Verhandlung gesagt, es gebe drei Opfer in diesem seit 13 Jahren laufenden Verfahren: "Meine frühere Frau Andrea, mein Sohn Kai und ich."

In der Revisionsverhandlung am Mittwoch hatten sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft gefordert, den Freispruch zu bestätigen. "Das Ringen um die Schuld des Angeklagten wäre damit zu Ende, nicht aber das Ringen um Aufklärung", sagte Bundesanwalt Wolfram Schädler. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung 2009 starke Verdachtsmomente gegen den damaligen Geliebten der Frau aufgeführt. Gegen ihn wird weiter ermittelt.

be/DPA/DAPD DPA

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