Thailands Kronprinz Maha Vajiralongkorn kann unter Auflagen wieder mit seinem Privatflugzeug nach Hause fliegen. Die Vierte Zivilkammer des Landgerichts Landshut gab den gepfändeten Jet am Mittwoch frei - sofern Vajiralongkorn eine Kaution von 20 Millionen Euro hinterlegt.
Ausschlaggebend war eine eidesstattliche Versicherung des Direktors der Behörde für zivile Luftfahrt in Thailand, dass die Maschine dem Kronprinzen und nicht dem Staat gehöre, teilte der Vizepräsident des Gerichts, Christoph Fellner, am Mittwoch mit. Auf eine Kaution könne wegen des berechtigten Interesses des Insolvenzverwalters der einstigen Walter Bau, der die Maschine beschlagnahmen ließ, nicht verzichtet werden. Die Details müssten in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Insolvenzverwalter Werner Schneider hatte den Jet auf dem Münchner Flughafen festsetzen lassen, um damit offene Rechnungen des Baukonzerns einzutreiben. Thailand hat nach Schneiders Angaben einen vor über 20 Jahren gebauten Autobahnabschnitt bis heute nicht bezahlt. Es ging um 30 Millionen Euro, die sich durch Zinsen und Gebühren auf annähernd 40 Millionen Euro erhöht haben. Mehrere Gerichte hatten ihm Recht gegeben, Thailand bestreitet allerdings, dass der Rechtsweg schon ausgeschöpft ist.
Die Pfändung hatte zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Deutschland und Thailand geführt. Dessen Außenminister Kasit Piromya sprach von einem "großen Fehler" und reiste eigens mit einer Delegation nach Berlin, um den Flieger des Thronfolgers loszueisen. Die Bundesregierung hatte nach der Pfändung Unannehmlichkeiten für den Kronprinzen bedauert, aber darauf verwiesen, dass der Fall in den Händen der unabhängigen deutschen Justiz liege.