Im Prozess wegen des tödlichen Holzklotzwurfs von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg hat ein Polizist erstmals Details aus dem Geständnis des Angeklagten geschildert. Der heroinabhängige Nikolai H. sagte demnach nach der Festnahme: "Ich hatte Frust. Ich hatte keine Drogen bekommen. Ich kann mir nur vorstellen, dass ich es aus Frust getan habe."
Vor und während dieser Vernehmung sei es dem Angeklagten stets gut gegangen, versicherte der Beamte. Das Geständnis habe ihn sichtlich erleichtert. Später widerrief der Angeklagte jedoch die Aussage wieder. Seine Verteidiger beanstanden, dass er während der Vernehmung unter Drogenentzug gelitten habe. Er hatte mit Billigung der Polizei eine Ersatzdroge bekommen.
Der 31 Jahre alte Angeklagte muss sich seit November wegen Mordes vor Gericht verantworten. Er soll am Ostersonntag 2008 einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen haben. Dieser traf ein Auto und tötete die 33 Jahre alte Olga K. auf dem Beifahrersitz vor den Augen ihres Mannes und der beiden Kinder.
Nach verlesenen Zitaten aus dem Vernehmungsprotokoll und Angaben des Kriminalbeamten war der Drogensüchtige am Ostersonntag mit dem Holzklotz auf dem Gepäckträger seines Fahrrads zu der Brücke gefahren. Am Lenkrad beförderte er demnach zudem eine Radfelge und hatte die Absicht, beides hinunterzuwerfen.
Auf der Brücke ließ er laut Anklage den Klotz mit ausgestreckten Armen über das Geländer fallen, als ein Auto kam. Er habe nicht die Scheibe treffen wollen, der Klotz habe vor das Auto fallen und zum Beispiel die Stoßstange treffen sollen. Er habe schon damit gerechnet, dass er jemanden treffen könne. "Aber er sagte auch, dass er niemanden töten wollte", berichtete der Polizist.
H. hatte sich zunächst bei der Polizei als Zeuge gemeldet. Er wollte den Klotz auf der Brücke gesehen und ans Geländer gelehnt haben. Die Polizei hatte Zweifel an dieser Erklärung. Auf dem Gründstück des Hauses, in dem der jetzt angeklagte Mann wohnte, fand sie ähnliche Holzklötze. Zudem war am Tatwerkzeug Sand, wie es ihn auf dem Grundstück gab. Schließlich verhafteten die Beamten den Verdächtigen.
"Es ging ihm schlicht und ergreifend gut"
Hildebrandt sagte, Nikolai H. sei während der Vernehmungen stets zeitlich und räumlich ganz klar orientiert gewesen, er habe nach jeder Frage seinerseits nachgefragt. "Es ging ihm schlicht und ergreifend gut." Das habe H. auch selbst gesagt. Den Polizisten sei er äußerst positiv und freundlich begegnet, wie ein Abhängiger habe er nicht gewirkt. Ein Polizeiarzt habe dessen Vernehmungsfähigkeit attestiert. Nie habe der Mann müde gewirkt. Die Beamten hätten ihm mehrere Male angeboten, einen Anwalt zu holen. Darauf sei er nicht eingegangen.
Der Angeklagte sei auch damit einverstanden gewesen, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Ersatzdroge Methadon zu bekommen. Er habe gesagt: "Das ist in Ordnung so, dann habe ich den ganzen Tag meine Ruhe." Er habe acht Milliliter Methadon gewollt, aber sechs bekommen.
Intensiv habe sich H. bei ihm vor dem Geständnis nach dem Opfer und deren Familie erkundigt, sagte Hildebrandt. Ihn habe zum Beispiel interessiert, ob die Familie tatsächlich aus Kasachstan stamme wie er selbst und ob Olga K. eine Krebserkrankung besiegt habe. Zu seiner Überraschung habe der Mann nach diesem Vorgespräch die Tat, die er zuvor bestritten hatte, zunächst einem Kollegen gestanden. Laut Protokoll sagte H., er wisse nun, dass es jeden und auch seine eigene Familie hätte treffen können, und wolle zu seiner Verantwortung stehen.