Die Eltern der qualvoll verhungerten fünfjährigen Lea-Sophie sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft jeweils 13 Jahre ins Gefängnis. Die Anklage forderte vor dem Schweriner Landgericht für die 24-jährige Mutter und den 27-jährigen Vater entsprechende Haftstrafen wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener.
"Die Eltern haben den lebensgefährlichen Zustand von Lea-Sophie zwar erkannt, aber nichts unternommen", sagte Staatsanwalt Jörg Seifert in seinem Plädoyer. Seifert räumte ein, dass die Eltern ihr Kind nicht absichtlich verhungern ließen. Aber sie hätten dessen Tod billigend in Kauf genommen. Auch sah er das Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit gegeben. Neben den körperlichen Leiden durch Hunger, Durst und Verwahrlosung habe Lea-Sophie auch seelisch gelitten - unter dem Entzug von Liebe und Hinwendung. Gleichgültigkeit und Unbarmherzigkeit habe das Verhalten der Eltern bestimmt, sagte der Staatsanwalt.
Als sich Lea-Sophie nach der Geburt ihres Brüderchens Justin im September 2007 zurückgesetzt gefühlt und das Essen verweigert habe, sei das nicht als Hilferuf verstanden worden. Man habe sich vielmehr immer weniger um sie gekümmert. Die Haustiere seien regelmäßig gefüttert und sogar Entwicklungsprotokolle über sie geführt worden, die leibliche Tochter aber habe man qualvoll verhungern und verwahrlosen lassen.
Der Tod von Lea-Sophie hatte im November vergangenen Jahres bundesweit Entsetzen ausgelöst: Das Mädchen war unter den Augen von Mutter und Vater elendig gestorben. Beide Elternteile hatten in der Verhandlung eingeräumt, tatenlos zugesehen zu haben, wie die Fünfjährige in der gemeinsamen Schweriner Wohnung mehr und mehr abmagerte, verfiel und schließlich verhungerte und verdurstete.
Staatsanwalt schildert Leidensweg
Die Staatsanwaltschaft zeichnete in ihrem Plädoyer noch einmal den Leidensweg des Mädchens nach: Am 30. Oktober hatte es nach Angaben des Großvaters mit zwölf Kilo noch annähernd Normalgewicht. Bei ihrer Einlieferung ins Krankenhaus am 20. November wog Lea-Sophie nur noch 7,3 Kilo. Zudem sei sie wundgelegen, mit Geschwüren bedeckt und unvorstellbar verdreckt gewesen, stellte der Staatsanwalt fest: "Um die eingewachsenen Kot-Reste aus dem wunden Körper zu holen, waren chirurgische Eingriffe notwendig." Der Notruf des Vaters sei viel zu spät gekommen, denn da sei Lea-Sophie schon nicht mehr zu retten gewesen. Alle Körperreserven seien aufgebraucht, sogar der Herzmuskel geschrumpft gewesen.
Als mildernde Umstände wertete die Staatsanwaltschaft die Geständnisse beider Elternteile, den Rettungsversuch per Notruf am Todestag sowie die offensichtliche Reue der Angeklagten. Zudem seien sie nicht vorbestraft. Beiden wurde in psychiatrischen Gutachten volle Schuldfähigkeit attestiert. Der Strafrahmen reicht bis zu lebenslanger Haft. Die Urteile werden am 16. Juli erwartet.