Die Eltern der 2007 im Alter von 14 Monaten verhungerten Jacqueline stehen erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar gemeinschaftlichen Mord vor, weil es seine Tochter monatelang schwer vernachlässigt hatte. Im ersten Prozess hatte das Landgericht Marburg die Mutter wegen Totschlags und den Vater wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben. Der neue Prozess findet nun vor dem Landgericht Gießen statt.
Als Jacqueline am 24. März 2007 im nordhessischen Bromskirchen starb, wog sie nur noch sechs Kilogramm. Normal wären elf bis zwölf Kilogramm gewesen. "Die Eltern haben sich um ihre Hunde und Goldfische gekümmert, aber nicht um ihr Kind", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, Reinhard Hübner, am Montag. Seit Dezember 2006 sei Jacqueline weitgehend sich selbst überlassen geblieben und von den Eltern kaum noch versorgt worden. Das Kind sei unter erheblichen Schmerzen verhungert und verdurstet.
BGH: Beweise nicht ausreichend gewürdigt
Das Landgericht Marburg hatte am 25. Januar 2008 die Mutter zu acht Jahren Haft wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt und ihren Ehemann wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und drei Monaten. Der BGH hob dieses Urteil im vergangenen September auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf.
Der zweite Strafsenat des BGH beanstandete die Beweiswürdigung der Marburger Strafkammer. Im Fall der Mutter hatte diese juristische Merkmale für einen Mord - dazu zählen Grausamkeit, Verdeckung einer Straftat, sonstige niedere Beweggründe - ausgeschlossen. Fehler- und lückenhaft sei auch die Bewertung der Beweise, wodurch die Richter einen Tötungsvorsatz des Vaters verneint hätten.
Staatsanwalt Hübner sagte, die Staatsanwaltschaft sehe insbesondere das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an. Weitere Mordmerkmale müsse das Gießener Landgericht nun ebenfalls prüfen. Der Prozess ist vorerst bis zum 27. März terminiert. Den Eltern drohen in dem neuen Verfahren lebenslange Haftstrafen.