Koran-Entscheidung Von richterlicher Unabhängigkeit

Eine Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren auf ein Züchtigungsrecht im Koran verwiesen und einen Härtefallantrag abgelehnt. Die daraufhin folgende dienstrechtliche Untersuchung endete nun mit einer überraschenden Entscheidung.

Die umstrittene Koran-Entscheidung einer Frankfurter Amtsrichterin bleibt für die Juristin ohne dienstrechtliche Konsequenzen. Eine Überprüfung des Falls habe dazu keinen Grund ergeben, erklärte das hessische Justizministerium und bestätigte damit einen Bericht des Berliner "Tagesspiegels." Die Richterin habe im Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit gearbeitet.

Die Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren auf ein angebliches Züchtigungsrecht des Mannes im marokkanischen Kulturkreis hingewiesen. Damit hatte sie Bedenken gegen eine vorzeitige Scheidung des Ehepaares vor Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres begründet, obwohl die Frau Misshandlungen ihres Mannes geschildert hatte. Die Richterin hatte aber der Frau die Ehewohnung zugewiesen und dem Mann untersagt, sich dieser zu nähern.

Die Entscheidung hatte eine größere Debatte ausgelöst. Insbesondere CDU-Politiker hatten der Richterin vorgeworfen, sie stelle die islamische Rechtsordnung Scharia über die deutschen Gesetze. Die Juristin wurde auf Antrag von einem anderen Gericht für befangen erklärt. Der Verweis auf den Koran fand sich lediglich in einer Entscheidung zur Prozesskostenhilfe, nicht aber in einem Beschluss oder einem Urteil.

DPA
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