La Belle-Attentat "Wir werden niemals Frieden haben!"

Die Opfer des La Belle-Attentats vor 18 Jahren in Berlin wollten, dass die bereits verurteilten Täter härter bestraft werden. Das Verfahren sollte neu aufgerollt werden. Damit sind sie jetzt vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig endgültig gescheitert.

"Wir sind die Opfer und werden niemals Frieden haben!" Deutliche Worte von Richard George auf dem Flur vor dem Gerichtssaal in Leipzig. Wenige Minuten zuvor hatte der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) seine Entscheidung im Prozess um den Bombenanschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" vor 18 Jahren verkündet. Die Richter bestätigten die Urteile gegen Verena und Ali Chanaa sowie Musbah Eter und Yasser Chraidi, die zu Haftstrafen zwischen 12 und 14 Jahren verurteilt worden waren.

George hatte bei dem Anschlag mit drei Toten und mehr als 230 Verletzten schwere Verbrennungen erlitten und war als Nebenkläger aufgetreten. Während die obersten deutschen Strafrichter mit ihrem Urteil einen juristischen Schlussstrich unter das 18 Jahre zurückliegende Geschehen zogen, müssen die Opfer weiter mit ihren Wunden leben. Sind die Verbrennungen, Brüche und anderen Verletzungen inzwischen verheilt, so bleiben doch die Narben auf der Seele zurück. "Ich muss mit dem Urteil leben", sagt George. Ob er damit zufrieden sei, interessiere vermutlich ohnehin niemanden. Außerdem habe er auch gar nicht erwartet, dass "mehr dabei herauskommt."

Angeklagte sollten härter bestraft werden

Nebenkläger und Staatsanwaltschaft hatten bei den Leipziger Richtern beantragt, die Urteile des Berliner Landgerichts aus dem Jahr 2001 aufzuheben und eine neue Verhandlung anzusetzen. Ziel sollte sein, die Angeklagten härter zu bestrafen. Mildernde Umstände, die die Berliner Richter hatten gelten lassen, sollten nach Möglichkeit kassiert und lebenslange Haftstrafen verhängt werden.

Doch der BGH-Senat wies die Revisionen zurück. So sei die Annahme der Berliner Richter, Chaana, Chraidi und Eter hätten sich lediglich der Beihilfe schuldig gemacht, nicht zu beanstanden. "Die Wertung des Tatrichters bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe ist im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbar", begründete die Vorsitzende Richterin, Monika Harms, die Entscheidung des Senats.

Terroristische Motive sind niedere Beweggründe

Im Gegensatz zu den Berliner Richtern stellte der BGH aber fest, dass jemand, der aus terroristischen Motiven gezielt in der politischen Auseinandersetzung unbeteiligte Dritte tötet, aus niederen Beweggründen handelt. Dieses Mordmerkmal hätten die Berliner berücksichtigen müssen, sagte Harms. Dass das Urteil in diesem Punkt dennoch nicht aufgehoben wurde, erklärte sie mit der Tatsache, dass inzwischen schon erheblich viel Zeit vergangen sei. Deshalb könne man nicht erwarten, dass die Strafzumessung in einem neuen Verfahren höher ausfallen würde.

Direkt an die Opfer gewandt erklärte Harms, es sei sicher nicht leicht nachvollziehbar, dass die Berliner Richter nur zeitlich befristete Freiheitsstrafen verhängt hätten. Dies sei aber der schwierigen Beweis- und Rechtslage geschuldet. Den verurteilten Männern habe man zugute halten müssen, dass sie die Bombe in der Discothek nicht selbst gelegt und gezündet hätten. Sie seien auch nicht die eigentlichen Drahtzieher und Initiatoren des Anschlags gewesen.

Drahtzieher war das Lybische Volksbüro

Diese Rolle falle eindeutig dem damaligen so genannten Libyschen Volksbüro zu, der diplomatischen Vertretung Libyens im früheren Ost-Berlin. So hätten während des gesamten Verfahrens nicht die eigentlichen Haupttäter - libysche Drahtzieher und Hintermänner - vor Gericht gestanden, unterstich Harms.

Ein langes Verfahren sei damit nach langer Zeit abgeschlossen, sagte Harms. "Ich hoffe, es gibt zumindest eine gewisse Befriedigung nach allen Seiten", fügte die Richterin in der roten Robe hinzu. Für George trifft das aber nur begrenzt zu: "Da haben wir Pech gehabt", sagte er Geschwaders aus Warnemünde im Einsatz, um dem alliierten Schiffsverkehr auf Anforderung Begleitschutz zu gewähren. Insgesamt seien 140 Schiffe durch die Meerenge von Gibraltar geleitet worden, hieß es. Die schnellen und wendigen deutschen Boote hätten sich als hervorragend geeignet für diesen Sicherheitseinsatz erwiesen. Hohes seemännisches Können und gute Zusammenarbeit seien von den NATO-Partnern immer wieder gelobt worden.

AP · DPA
Jörg Aberger, AP

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